Steffiachmitt
Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet? desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder erst nach der Elternzeit ? Danke für die Hilfe
Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an.
Sternenschnuppe
Hallo Das wäre Betrug und geht nicht. Du bekommst die 20 Stunden bezahlt.
Steffiachmitt
Glaube nicht das es auffällt . habe ja schon angefragt auf 30 Std zu wechseln. und sobald das ok kommt melde ich mich schwanger mit beschäftigungsverbot
WonderWoman
du erwartest also von einer anwältin hilfe beim betrügen? okeee......
Steffiachmitt
nee. will nur wissen wie es dnan berechnet wird. durschnitt der letzten 3 Monate....Oder nur meine neuen 30 Std :D
Dojii
Wenn Arbeitgeber und Krankenkasse (vor allem Krankenkasse) sich darauf einlassen, aus den 30h. Geht einer von beiden dagegen vor, aus den 20h + ggf. Anzeige wegen Betrugs.
Sternenschnuppe
Fliegt spätestens beim Einreichen der Schwangerschaftsbescheinigung auf. Beim Arbeitgeber und der Kankenkasse. Zum Glück sind die da seit einiger Zeit auch sehr konsequent. Wegen Fauen wie Dir müssen andere sich rechtfertigen und werden schlecht behandelt. Mutterschaft mit Betrug starten um sich zu bereichern. Welch Vorbild und Werte!
Steffiachmitt
Ich glaube da macht keiner was bei. drk euskirchen sind die alle was langsam :D
Dojii
Dann war es nicht so schlau den Arbeitgeber zu nennen, denn jetzt kann man das Ganze als Screenshot direkt an den Arbeitgeber schicken um ihn vorzuwaren.
Steffiachmitt
wow ja kann gerne gemacht werden ist eh nicht mein richtiger Name ...
Dojii
Vermutlich verstehst du es einfach nicht. Es geht hier nicht um deinen (langsamen) Arbeitgeber. Bei einem BV ist nicht nur der Arbeitgeber betroffen sondern besonders auch die Krankenkassen. Der Arbeitgeber zahlt dir im BV deinen Lohn und bekommt den dann von den Krankenkassen über die U2-Umlage zurückerstattet. Das heißt, dein BV wird von der Allgemeinheit finanziert, nicht deinem Arbeitgeber. Daher ist es rechtlich nicht erlaubt, im Wissen eines BVs die Stunden zu erhöhen, um mehr Geld aus dem Sozialsystem melken zu können. Und wenn die Krankenkasse, die ja dann auch deine Schwangertschaftsbescheinigung bekommen wird, plötzlich mitbekommt, dass du die Stunden erhöht hast, in dem Wissen schwanger zu sein und ein BV zu bekommen, wird die deinem Arbeitgeber sehr wahrscheinlich die Erstattung seiner Kosten ablehnen und denn vielleicht auch rechtlich gegen das Ganze vorgehen. Und spätestens dann wird auch dein Arbeitgeber reagieren, denn er verliert viel Geld, das er nicht verlieren muss.
Steffiachmitt
Ja ok. dann wusste ich es halt nicht.. huch...Und arbeite mit den 30 Stunden noch einen Monat bevor ich zum Arzt gehe und zack.keinem fällt es auf danke für die tipps
Sternenschnuppe
Es sei denn er bekommt vorher eine Mail ;-) So viele Angestellte wird es nicht geben, die jetzt aufstocken und dann mit einem BV wedeln. Und dann noch den AG verunglimpfen öffentlich. Grandiose Leistung!
Dojii
Ist vielleicht sogar schon passiert. ;) Bedenke auch, dass deine Frauenärztin kein BV ausstellen darf, dass sich auf deine Arbeitsstelle bezieht, das darf nur der Arbeitgeber selbst. Und der könnte dich auch plötzlich mutterschutzkonform woanders einsetzen, dann müsstest du trotz BV 30h/Woche arbeiten.
Steffiachmitt
oh nein . Da wird man eh keinen erreichen und keinen wirds interessieren viel Spaß
Steffiachmitt
Würde ich hoffen :)
Schniesenase
Troll! Ihr gebt Euch nett Mühe, es zu erklären und werdet die ganze Zeit verulkt! Macht was anderes, schönes! Lohnt nicht das Adrenalin.
Schniesenase
Troll! Ihr gebt Euch nett Mühe, es zu erklären und werdet die ganze Zeit verulkt! Macht was anderes, schönes! Lohnt nicht das Adrenalin.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang