Momenager
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde bereits mitgeteilt, dass ich in dieser Zeit die Fachleiterzulage nicht erhalten werde, da ich wegen meiner Abwesenheit nicht mehr die erforderlichen Voraussetzungen erfülle. Ich würde gerne wissen, ob es rechtlich zulässig ist, mir die Fachleiterzulage in dieser Situation zu entziehen. Gibt es spezifische Regelungen, die in einem solchen Fall Anwendung finden könnten? Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, Sie sind so zu stellen wie ohne Schwangerschaft. Ich verstehe nicht, warum diese Zulage gekürzt werden soll, kenne aber auch den Vertrag nicht. Liebe Grüße NB
Momenager
Sie soll gekürzt werden, weil ich dann nicht mehr anwesend bin und die fachliche Leitung übernehmen kann. Der Berechnungszeitraum für den Lohn im Beschäftigungsverbot wird immer so definiert, dass die 3 Monate vor der Schwangerschaft als Grundlage gezählt werden. Ich habe aber genau in dem Monat als ich schwanger geworden bin eine Gehaltserhöhung bekommen, dies ist jetzt 4 Monate her. Wird das mit berücksichtigt? Vielen Dank für ihre Antwort .
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