Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde bereits mitgeteilt, dass ich in dieser Zeit die Fachleiterzulage nicht erhalten werde, da ich wegen meiner Abwesenheit nicht mehr die erforderlichen Voraussetzungen erfülle.    Ich würde gerne wissen, ob es rechtlich zulässig ist, mir die Fachleiterzulage in dieser Situation zu entziehen. Gibt es spezifische Regelungen, die in einem solchen Fall Anwendung finden könnten? Mit freundlichen Grüßen.