Janeee
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnung erscheinen, aber nicht explizit im Arbeitsvertrag aufgeführt sind: 1. Jobticket (stsv-frei) (Sachbezug) 2. Essensgutscheine 3. Zuschuss durch Arbeitgeber für privates Mobiltelefone 4. Rossmann Gutschein (wird zweimal quartalsweise ausgezahlt) Weil mir die Personalabteilung mitgeteilt hat, dass diese Leistungen nicht in die Berechnung des Arbeitsverbots einbezogen werden können. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung!
Hallo, was ist denn die Grundlage für diese Zahlungen? Liebe Grüße NB
KielSprotte
Auf welcher Grundlage werden die genannten Leistungen denn abgerechnet? Tarifvertrag, Haustarif, Betriebsvereinbarung i, ......?? Und welche Voraussetzungen für den Erhalt sind darin genannt/vereinbart??
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