Julieea
Hallo, ich war bis Anfang des Monats zwei Jahre lang in Elternzeit. Das letzte Jahr habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Nach der Elternzeit arbeite ich aktuell in meiner alten Vollzeitstelle. 1. Wie würde sich das Beschäftigungsverbot bei einer jetzt eintreten Schwangerschaft berechnen? Wird die Teilzeit in Elternzeit mit einberechnet? 2. wie würde sich das Mutterschaftsgeld für den Mutterschutz berechnen? 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft, sprich teils aus der Teilzeit und teils aus der Vollzeit oder wird es von vor der ersten Elternzeit berechnet? Danke für ihre Antwort.
Hallo, 1. Sie würden das bekommen, was Sie ohne BV bekommen. ALso VZ 2. Aus VZ Lohn Liebe Grüße NB
MamaausM
Im BV bekommt man das was vereinbart ist, also bei dir Vollzeit. Das Mutterschaftsgeld wird immer aus den 3 Monaten vor Schutzfrist berechnet also auch nach Vollzeit
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