Adventure_Baby
Hallo! folgender Sachverhalt: ich bin als Krankheitsvertretung für eine Frau angestellt bis Tag X, wo sie wieder kommt. Wenn ich nun schwanger werde, würde ich direkt ins BV kommen (das ist bei uns so vorgesehen). Darf die Geschäftsführung dann für mich jemanden Neues einstellen, sodass ich "raus" bin?! Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine! Herzliche Grüße
Hallo, der Vertrag sieht eine auflösende Bedingung vor, nämlich die Rückkehr der Mitarbeiterin, die Sie vertreten. Ein BV ist dem nicht gleichzusetzen. Liebe Grüße NB
Ani123
Ja er kann dann jemand Neues für sie einstellen. Sollte ihre Schwangerschaft vorzeitig enden und sie zurückkehren ist das trotzdem möglich. Ihr Vertrag läuft am Tag X aus. Somit auch ihr BV bzw. EZ.
Adventure_Baby
Okay, finde es total schwierig, da ja nur die erkrankte "Kollegin" im Vertrag benannt wird und sich mein Vertrag ja nur auf diese bezieht und auf den Tag X, an dem sie wieder kommt (also sie wird zu 99% nicht mehr wiederkommen..). Schade, dann werden das wohl viele 0- Monate für das Elterngeld 😪
85kathali
Aber Monate um Beschäftigungsverbot sind foch keine 0-Euro Monate für das Eltergeld sondern teilen ganz normal. Oder ist gemeint, falls der Vertrag endet und aufgrund der Schwangerschaft dann die Vertretung der Vertretung einen neuen Vertrag bekommt?
Adventure_Baby
Ich versuche es nochmal zu erklären, bin darin nicht so gut :D folgender Fall könnte kommen: ich gehe ins Beschäftigungsverbot, weil das bei uns so üblich ist. Es wird jemand neues für mich eingestellt, aber dann verliere ich doch meinen Vertrag, weil ich doch nur als Krankheitsvertretung bin. dh Arbeitslos = 0 Monate für Elterngeld
Neverland
Nein. Du verlierst deinen Job, wenn der Grund wegfällt, für den du eingestellt wurde. Sofern das so in deinem Arbeitsvertrag steht.
Adventure_Baby
Also da steht drin: " das Arbeitsverhältnis endet an dem Tag, an dem Frau R. Die Arbeit wieder aufnimmt oder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."
Ani123
Ihr Vertrag endet an Tag X. Wenn sie ein BV bekommen endet ihr Vertrag auch an Tag X und ihr BV somit auch. Ihr AG kann die Stelle während ihres BV neu besetzen. Ihr Vertrag hat damit nicht zu tun und bleibt bis Tag X aktiv. Während eines BV und laufenden Vertrags erhalten sie das Gehalt was sie bekommen würden wenn sie arbeiten und das wird auch zur Berechnung des EG genommen. Ohne Vertrag und keinem neuen Job wären es 0-Runden. Sie sollten daran denken sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden um ALG1 zu bekommen. Für das EG zählt ALG1 als 0-Runde. Ohne AG können sie keine EZ nehmen, sondern sind Hausfrau. Sie sollten in der Zeit ohne AG dann schauen wie sie krankenversichert sind. Z. B. wenn sie ALG1 beziehen sind sie es über die Agentur für Arbeit, bei Bezug von EG über die EG-Stelle. Sie können sich auch beim Ehemann mitversichern lassen. Wenn nichts greift sollten Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, was mindestens 200 € monatlich kostet. Denken sie dabei auch an die Krankenversicherung ihres Kindes.
Adventure_Baby
Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Das mit der Krankenversicherung ist mir bewusst und das mit den 0- Monaten auch. Wie gesagt, ich habe halt Angst, dass mein Vertrag dann ausläuft, wenn jemand anderes für mich kommt. Ich habe das leider mehrfach online gelesen und traue das auch meinem AG zu :-/ Werde es aber trotzdem drauf ankommen lassen und hoffen, dass mein Vertrag trotzdem bis Tag X weiterläuft. Vielleicht bekomme ich ja auch noch eine Antwort von Frau Bader 🙏🏻 Vielen Dank an euch alle!!!
Neverland
Du hast einen Sachgrund. Damit kann der vertrag noch vorzeitig vom AG aufgekündigt werden, "nur" weil du schwanger bist. Dein Ag muss dann halt für die eigentliche Kraft, für dein BV und für eine mögliche Ersatztkraft zahlen. Außer es läuft blöde und die Kranke kommt nun plötzlich wieder.
Adventure_Baby
Vielen Dank für die Nachricht. Das klingt gut und gibt mir Hoffnung! :-)
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