Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der Elternzeit

Frage: Schwanger in der Elternzeit

Pine16

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Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in meinem Job in ein Beschäftigungsverbot gehen muss wollte ich fragen ob ich finanziell weiterhin abgesichert  bin ?  Oder ob ich mit Ende des Teilzeit Vertrages kein Geld mehr erhalte ? Oder auch kein Geld für das BV  Liebe Grüße  Svenja 


Ani123

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Im BV erhalten sie das Gehalt welches sie bekommen würden wenn sie arbeiten. In ihrem Fall aus TZ in EZ.  Ich verstehe nicht wie sie das mit dem Gehalt in VZ meinen. Bekommen sie da einen schlechteres Gehalt als jetzt mit TZ in EZ? Wenn ja woran liegt das? Wenn sie bei VZ mehr bekommen würden sollten sie die TZ in EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden, damit der VZ-Vertrag wieder auflebt. Sie bekommen dann Mutterschaftsgeld in VZ.  Wenn sie weniger Gehalt in VZ erhalten wie bei TZ in EZ sollten sie diese erst zum letzten Tag des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld aus TZ in EZ zu bekommen. Die Beendigung sollte dann erfolgen, damit beim Bezug des neuen EG nicht das TZ in EZ Gehalt mit eingerechnet wird. Würden sie Gehalt aus TZ in EZ beziehen und EG kann es das neue EG kürzen.  Läuft TZ in EZ während des Mutterschutzes aus gibt es taggenau das was es ohne gehen würde. Entweder Gehalt aus TZ in EZ oder VZ. 


WonderWoman

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ich verstehe dein dillemma grad nicht ganz. wenn du jetzt schon schwanger bist und es sicher weißt liegt doch der beginn deines muschu für das neue kind safe vor dem ende der aktuellen ez? die reaktivierung des alten vertrages ist doch gar kein thema? du bekommst bis zum beginn des neuen muschu dein tz-gehalt - egal ob du arbeitest oder im bv bist. zum beginn des neuen muschu kannst du legal deine ez beenden und bekommst dann den muschu-lohn aus dem vz-arbeitsverhältnis. wenn du tz mehr verdienst als vz wäre das aber nicht sinnvoll. eg basiert dann auf dem tz-gehalt (da ich annehme, dass du schon im 2. oder gar 3. ez-jahr bist), aber wenn das eh mehr ist ist doch alles supi.


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