Miapuschel
Guten Tag, ich hoffe Sie können mir helfen.Ich bin aktuell wieder schwanger. Mein erster Sohn ist am 09.08.2023 zur Welt gekommen. Elterngeld habe ich ein Jahr bezogen. Voraussichtlich gehe ich im November wieder arbeiten. Der Entbindungstermin von dem zweiten Baby wäre ca. der 4.6.2025. Wie regelt sich das dann mit dem Elterngeld ? Da ich ja nach den 12 Monaten Elternzeit 4 Monate nicht gearbeitet habe und keine vollen 12 Monate eingezahlt habe.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Liebe Grüße, NB
Ani123
EG wird aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz berechnet. Monate mit Bezug Mutterschaftsgeld und in ihrem Fall 12 Monate vom Bezug Basis-EG vom 1. Kind werden ausgeklamnert. Ihr Mutterschutz wird im April 2025 beginnen. Der Monat wird ausgeklammert. Es werden 12 Monate vom EG ausgeklammert, in ihrem Fall von August 2023 bis August 2024. Ebenso der vorgeburtliche Mutterschutz vom 1. Kind, welcher bei ihnen im Juli und August 2023 war. Berechnungsgrundlage wären beim 2. Kind April 2024 bis März 2025. Da sie in den Monaten April bis August 2024 EG bezogen haben werden diese ausgeklammert. Es werden die Monate Februar bis Juni 2023 genommen. Zudem regulär die Monate September 2024 bis März 2025. Die Monate September und Oktober 2024 gehen mit 0 € in die Berechnung ein. Bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes und bei Bezug von EG bekommen sie den Geschwisterbonus von 10 Prozent ausgehend vom neuen EG. Sollten sie weitere Kinder planen sollten sie überlegen, ob sie nicht mindestens 14 Monate EGplus beziehen. Das hätte den Vorteil, dass 14 Monate vom EG-Bezug ausgeklammert werden. (Hätten sie das beim 1. Kind gemacht hätten sie keine 0-Runde gehabt, insofern sie ab November wieder arbeiten gehen.) Zudem sollten sie überlegen, ob sie 2 Jahre EZ melden. Sie können in der Zeit TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Wenn sie die EZ dann verlängern möchten können sie das ohne Zustimmung des Arbeitgeber machen. Bei EZ-Meldung von unter 2 Jahren geht eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgeber.
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