Guten Tag Frau Bader,
Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre.
Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde.
Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld?
Oder wie ist dies?
Die Elternzeit dürfte ich ja nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder wenn ich kurz vorm Mutterschutz bin beenden.
Wäre es dann doch besser Elterngeld auf 2 Jahre zu nehmen ohne finanzielle Lücken?
Wenn ich die Elternzeit frühzeitig verlasse, würde ich wieder in Beschäftigungsverbot rutschen. Dies wäre dann aber nur von beidseitiger Einvernehmung?
Als wie macht man es am besten, wenn man gerne noch ein zweites Kind hätte? Aus finanzieller Sicht?
von
Ivy-Cinderella
am 08.12.2023, 06:19
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
1. Nein, im zweiten Jahr erhalten Sie keine Leistungen.
2. Es bringt Ihnen kein Vorteil, das Elterngeld auf zwei Jahre aufzuteilen, es wird dann ja halbiert. es macht aber Sinn, es bis auf den 14. Lebensmonat des Kindes auszudehnen.
3. Es ist nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um in ein BV zu gehen.
4. Wenn man noch ein zweites Kind gerne hätte ist der beste Abstand ungefähr 16 Monate. Dann erhalten Sie nämlich das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2023
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
es zählen immer die 12 Monate vor der Geburt (MS und EG bis max 14 Monate bei EG+ können ausgeklammert werden).
EG+ zu nehmen hat also keinen großen Vorteil, da das meiste davon nicht angerechnet wird. Es "lohnt" wenn die Kinder sehr nah nacheinander geboren werden (ca. 16 Monate Abstand).
Die EZ wissentlich für ein BV zu beenden ist Sozialbetrug und nicht erlaubt.
von
sneram
am 08.12.2023, 08:18
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit
Entweder du bekommst das zweite Kind nach ca. 16 Monaten oder Du gehst davor halt wieder arbeiten damit Dein Gehalt bei Berechnung des EG mitzählt.
So machen es übrigens viele...
Die EZ zu beenden nur um in ein BV zu gehen ist nicht erlaubt und Sozialbetrug! Außerdem muss das erst Kind dann auch betreut sein, damit Du theoretisch arbeiten könntest.
von
Suomi
am 08.12.2023, 10:31
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit
Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld?
Oder wie ist dies?
->natürlich bekommst du ohne arbeiten zu gehen kein Geld! Was die KK dir zahlen soll, ist mir rätselhaft.
Dies wäre dann aber nur von beidseitiger Einvernehmung?
-> geht nicht! Zum neuen MuSchu kannst du die Elternzeit beenden. Um wissentlich in ein BV zu gehen, ist Betrug!
Als wie macht man es am besten, wenn man gerne noch ein zweites Kind hätte? Aus finanzieller Sicht?
-> arbeiten gehen!
von
Landglück
am 08.12.2023, 12:57