Frage: Erneut schwanger in der elternzeit

Hallo, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger. Habe Elterngeldplus beantragt, was normalerweise bis zum 14.02.2023 ausgezahlt werden muss. Nun ist mein ET am 15.09.2022. Der Mutterschutz beginnt am 04.08.2022. also ich habe mein Elterngeldplus umwandeln lassen, von 1-12. Habe ich es richtig oder muss ich was ändern? Vielen lieben Dank Liebe Grüße

von Mony28 am 28.02.2022, 11:29



Antwort auf: Erneut schwanger in der elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2022



Antwort auf: Erneut schwanger in der elternzeit

Das ist richtig so... Das Elterngeld sollte spätestens im Juli 22 enden. Du musst außerdem die Elternzeit beim AG beenden zum neuen Mutterschutz. Sonst verlierst du das Mutterschaftsgeld

Mitglied inaktiv - 28.02.2022, 12:18



Antwort auf: Erneut schwanger in der elternzeit

günstiger wäre es gewesen 2 monate bei eg+ zu belassen damit 14 monate für das nächste eg ausgeklammert werden können. wenn das noch zu ändern ist würde ich das tun.

von WonderWoman am 28.02.2022, 13:37



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