Guten Tag Frau Bader,
mein Sohn ist am 25.11.2017 geboren. Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen. Habe davor in Vollzeit gearbeitet als festangestellte. Jetzt bin ich erneut Schwanger in der 6. Woche.
Was ändert sich von der finanziellen Seite für mich ? Komme ich automatisch wieder in den Mutterschutz zurück? Steht mir mein Gehalt wieder zu oder Mutterschaftsgeld von der Keankenkasse? Mit Ihrer Antwort würden Sie mir sehr weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus
von
MarinaMa
am 26.07.2018, 11:43
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit was steht mir zu ?
Hallo,
was soll sich ändern?
Nach der Elternzeit beginnen Sie wieder Ihre Tätigkeit und bekommen ganz normal Mutterschaftsgeld. Und volles Elterngeld wie beim ersten Kind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2018
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit was steht mir zu ?
Es ändert sich nix.
Ab dem 25.11. gehst du wieder Vollzeit arbeiten bis zum neuen Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2018, 12:00
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit was steht mir zu ?
Was sollte sich ändern?
Deine EZ ist doch schon beendet wenn der neue Mutterschutz beginnt. Also gehst du nach dem Jahr EZ wieder normal in VZ arbeiten bis zum neuen Mutterschutz. Klar bekommst du dann auch wieder Mutterschaftsgeld, und logischerweise anschließend auch wieder Elterngeld. Genauso kannst du dann für Kind2 wieder Elternzeit nehmen. Serzt natürlich alles voraus, du hast dann eine funktionierende Kinderbetreuung zwischen EZ-Ende und neuen Mutterschutz. Sonst siehe die restlichen Abschnitte.
Solltest du planen zwischen Elternzeitende und neuen Mutterschutz nicht wieder VZ zu arbeiten, würde ich frühst möglich mit dem AG sprechen und um Verlängerung der EZ bitten. Er darf aber ablehnen. Weil weniger wie 2 Jahre EZ eingereicht. Falls er zustimmt, kannst du entweder weiter daheim bleiben oder wenigstens in TZ innerhalb der EZ arbeiten. Das TZ-Einkommen fließt dann in das neue EG rein. Dann die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und so das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Verlängerst du die EZ über den Beginn des neuen Mutterschutzes hinaus und beendest diese nicht, muss der AG nicht zahlen und du bekommst nur den Anteil von der KK.
Da für das neue EG geschaut wird was du in den 12 Monaten vorher verdient hast, würde ich in dem falle das du daheim bleibst und nicht wieder arbeitest, versuchen 2 Monate EG in EG-Plus zu wandeln. So werden dann 14 Monate EG ausgeklammert und du hättest für das neue EG weniger Nullrunden. Mutterschutz müsste ja so Anfang Februar beginnen. Das müsste mit den 14 Monaten dann genau hinhauen.
Stimmt der AG nicht zu, musst du eben entweder in VZ arbeiten oder dann selbst kündigen. Ohne AG hast du keinen Anspruch auf EZ und zudem würde das Mutterschaftsgeld geringer ausfallen. Wenn du keine Kinderbetreuung hast und damit keinen Anspruch auf ALG1, könnte es sogar nur die Einmalzahlung von um die 200 € von der KK geben. Du müsstest dich dann auch über deinen Mann krankenversichern.
von
Felica
am 26.07.2018, 16:09