Hallo Frau Bader, Bin derzeit noch in der Elternzeit bis zum 12.07.2016, bin erneut Schwanger ET 04.09.2016, müsste ab 13.07.2016 wieder arbeiten. Mutterschutz würde am 24.07.2016 angehen. Meine Frage: Muss ich mind. 1 Tag in der Arbeit erscheinen um mein volles Gehalt von meinem AG zu erhalten und am nächsten Tag dann die Krankmeldung oder das BV auszuhändigen. oder genügt es ohne mein Erscheinen meinem AG das BV oder die Krankmeldung zukommen zu lassen? Vielen Dank
von Laurel am 31.03.2016, 19:49