Hallo!
Ich bin zur Zeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und bekomme auch nur in diesem Jahr Elterngeld. Jetzt würde ich aber gern noch ein zweites Jahr Elternzeit ran hängen (in dem ich dann kein weiteres Elterngeld bekomme). Würde ich in diesem zweiten Elternjahr erneut schwanger werden und das zweite Kind zur Welt bringen, wie berechnet sich dann das Elterngeld? Ergibt es sich aus den letzten 12 Lohnabrechnungen vor der Geburt meines ersten Kindes?
Freundliche Grüße :)
von
Gremlin
am 28.04.2019, 19:22
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit. Wie viel Elterngeld?
Hallo,
1. Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung
2. Das EG von K2 wird berechnet nach dem Einkommen der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG u EG von K1 bis zum 14 LM. Um so eher K2 kommt, um so weniger Monate mit 0 € haben Sie.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.05.2019
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit. Wie viel Elterngeld?
Wenn dein 2. Kind ungefähr 2 Monate nach dem 1. Geburtstag auf die Welt kommt, dann gibt es das gleiche EG wie jetzt. Jeder Monat später zählt mit 0€, ausser du arbeitest in dieser Zeit Teilzeit.
Deine ez hat damit gar nix zu tun.
Bedenke das dein AG einer Verlängerung nicht zu stimmen muss. Dann musst du arbeiten
Mitglied inaktiv - 28.04.2019, 19:31