Frage: Schwanger in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 8. Woche schwanger. Die Geburt meines zweiten Kindes wird am 14.02.22. erwartet. Meine Elternzeit vom ersten Baby läuft am 22.01.22 ab. Ich hatte im Januar 2020 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld für das erste Kind bekam ich aber nur ein Jahr bis Januar 2021. Ich bin seit 5 Jahren fest beschäftigt. Für mein erstes Baby so wie auch jetzt bekam ich von meinem Frauenarzt Beschäftigungsverbot. Ich bin verheiratet, mein Mann verdient 1300 € im Monat. Nach diversen Beratungen habe ich erfahren, dass ich erst 6 Wochen vor der Geburt meines zweiten Kindes Mutterschaftsgeld bekomme. Meine Fragen: Sollte ich nicht 2 Jahre Elterngeld bekommen, wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantragt habe? Wenn ich kein Elterngeld bekomme, bekomme ich bis zu Beginn des Mutterschutzes kein Geld? Wo kann ich mich hinwenden, um finanzielle Hilfe zu bekommen. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Viele Grüße Dominika Dymars Berlin

von dominikapl am 18.08.2021, 12:36



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, 1. Sie bekommen 12 Monate EG Basis oder 24 Monate EG-Plus. dabei werden noch die Monate berücksichtigt, die Sie MG bekommen. 2. Der AG kann ein Bv aussprechen und Sie bekommen ganz normal MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2021



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Rein rechnerisch würdest du dein Kind mit acht Monaten zur Welt bringen... Dann ist es ja wohl so das du seit Anfang des Jahres, also seit Januar, auch jetzt schon kein Geld mehr bekommst. Wie lange du Elterngeld beziehst, darum musst du dich schon selbst kümmern, entweder Elterngeld für 12 Monate (14 wenn der Partner auch zwei zu Hause bleibt) oder ElterngeldPlus, quasi halbes Elterngeld, welches man strecken kann auf bis zu 22 Monaten glaub ich (26 wenn der Partner auch vier zu Hause bleibt). Das BV vom FA ist ungewöhnlich, das macht normalerweise der AG nach einer GfB. Du hast doch auch beim ersten Kind erst sechs Wochen vorher Mutterschaftsgeld bekommen, warum sollte das jetzt anders sein? Und da du ja seit Anfang des Jahres kein Geld mehr bekommst, versteh ich die Frage nicht ganz. Bei der zuständigen Familienkasse gibt es jedoch die Möglichkeit, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Sonnige Grüße Nera (und ich werd verurteilt weil ich vorrausplane )

von Nera am 18.08.2021, 13:13



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Moment mal.... Du hattest doch seit Februar 21 kein Elterngeld mehr? Wieso überrascht dich das jetzt so? Du musst aktiv selbst deine Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Dann gibt es nach ursprünglichen Vertrag das Mutterschaftsgeld. Eine lfd Elternzeit zu beenden um in ein bezahltes bv zu gehen, ist schlichtweg nicht erlaubt. Sozial betrug zulasten der KK. Einzig wäre du arbeitest Teilzeit in Elternzeit. Zum Elterngeld.. Du musst unterscheiden zw Elternzeit (3 Jahre) und Elterngeld 12 Monate plus 2 Partner Monate oder entsprechend EG plus. Das wäre das halbe EG aber doppelte Zeit. Aber das geht jetzt auch nicht mehr. Du hast alle Monate verbraucht!

von MamaausM am 18.08.2021, 13:32



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Wenn du dir das EG auf 1 Jahr auszahlen lässt, aber 2 Jahre EZ nimmst - klar, dann gibt es im 2. Jahr nichts mehr zum auszahlen. Wenn du 2 Jahre lang Geld bekommen willst, hättest du das EG auf 2 Jahre "verteilen" müssen - also monatlich dann natürlich nur die Hälfte ausgezahlt bekommen. Ich verstehe ehrlich gesagt daher deine Frage nicht so ganz. Oder meinst du, du würdest bei 2 Jahren EZ automatisch im 2. Jahr von irgendwo her einfach Geld bekommen? Nur, um weiteren Mißverständnissen vorzubeugen: da du bis zur Geburt von Kind 2 nicht gearbeitet hast, wirst du Basis-EG für Kind 2 bekommen. Also 300 Euro monatlich. Und nicht wieder das gleiche EG wie für Kind 1. Aktuell wäre in erster Linie dein Mann für dich und euer Kind verantwortlich. Da er kaum mehr als den Selbstbehalt verdient, stehen die Chancen ganz gut, dass ihr Kinderzuschlag, Wohngeld etc bewilligt bekommen würdet.. Oder du gehst jetzt TZ während der Elternzeit arbeiten - das würde auch dein EG für Kind 2 aufbessern.

von cube am 18.08.2021, 13:37



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Ja Asche auf mein haupt. Allerdings hat dein Plan noch paar Möglichkeiten das es so nicht klappt. Aber die AP bekommt doch schon seit Feb kein EG und wäre auch ohne Schwangerschaft daheim.

von MamaausM am 18.08.2021, 14:10



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

@ MamaausM Dich meinte ich gar nicht , Du warst sogar sehr hilfreich. Ich meinte eher die, die was von Schmarotzer und Sozialbetrug geschrien haben. Aber hätte sich die AP vorher informiert Sonnige Grüße Nera

von Nera am 18.08.2021, 14:35



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

OK... Das war echt Hardcore... Als wenn die im Jenseits warten und kommt das Wort BV wird gekeift

von MamaausM am 18.08.2021, 14:39



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Was Frau Bader schreibt ist falsch!!!! Während der ez kann man kein bezahltes BV erhalten

von MamaausM am 18.08.2021, 18:35



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