Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld

Frage: Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld

Suza

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt mehr erhalten werden uns sich für ALG 1 Gleichwohlgewährung melden sollen.  Gemeldet habe ich mich - beziehen tue ich das ALG noch nicht den formal bin ich weiter angestellt und zudem schwanger in der 10 ssw die Info an den Arbeitgeber ist schriftlich nach Info der Freistellung erfolgt.   Mein Mutterschutz beginnt Mitte April 2026. Der Betrieb wird stillgelegt die Produktion wurde bereits am 16.10 gestoppt und es soll nur noch mit 20-30 Mitarbeitern abgewickelt werden. Bisher rausgefundene habe ich, dass ich mein Gehalt als Masseforderung stellen kann. Wie erfolgreich das ist wenn kein Geld da mal sehen. Punkt zwei der mir extrem zu schaffen macht ist das Elterngeld - wenn mit Oktober bis Mitte April mit 0 Euro Einkommen berechnet werden und dann vlt noch die 3 Monate Insolvenzgeld während Mai-Oktober dann hab ich theoretisch nur  3 Monate gearbeitet bzw Anspruch auf super wenig Elterngeld ca 300 Euro mindestelterngeld statt 1100 Euro wenn alles ohne Insolvenz verlaufen wäre...  Ich habe schwanger bereits mit Kind in Teilzeit keine realistische Möglichkeit mehr mir eine andere Arbeitsstelle zu suchen und habe aktuell große finanzielle Sorgen. Gibt es keine Möglichkeiten diese drohende 0 Euro Einkommen Monate zu umgehen? Z.B. indem das eig vertraglich zustehende Gehalt als fiktive Bemessungsgrundlage genommen wird oder durch Verschiebung des Bemessungszeitraums? Das dürfte doch eig. nicht rechtens sein, dass ich nachher schauen soll wie ich mit 2 Kids und 300 Euro Elterngeld klarkomme obwohl ich im laufenden Arbeitsverhältnis schwanger wurde. Für Bürgergeld Zuschüsse etc. Falle ich alles weg da mein Partner einen Verdienst hat. Ich bin sehr dankbar ob hier nicht irgendwas zu machen ist oder ähnlichen Fälllen vor solchen extremen finanziellen Engpässen geholfen werden konnte.  


KielSprotte

Beitrag melden

Suche dir so schnell wie möglich einen neuen Job - die Schwangerschaft musst du nicht angeben und da du noch sehr früh dran bist, wird man vermutlich auch noch nichts sehen (sonst halt geschickt anziehen). In erster Linie ist dein Partner / Kindsvater für dich und die Kinder zuständig - Betreuungsunterhalt / Unterhalt. Mein und dein sollte es in einer intakten Beziehung ja eh nicht geben, sondern unser. Letztlich habe ihr euch entschieden, in der bekannt unsicheren Situation ein zweites Kind zu bekommen - da werdet ihr euch ja sicherlich vorher Gedanken über die Finanzierung gemacht haben. Jetzt zu schimpfen nützt wenig, der beste Weg ist wie schon gesagt ein neuer Arbeitgeber.


Suza

Beitrag melden

Ich glaube das mit dem neuen Job ist unrealistisch - der jobmarkt ist Mau aktuell es gibt im Umkreis kaum angebotene Teilzeitatellen und Vollzeit geht auf Grund meiner Tochter nicht. Natürlich gibt es mein und dein nicht aber es gibt gemeinsame Ausgaben die gedeckt werden müssen. Wir hatten ja nicht zum Spaß mich in Teilzeit arbeitend. Und ja die Situation war unsicher aber ich dachte das zumindest mein Vertrag eingehalten werden muss inkl. Kündigungsfrist. Das hätte bedeutet frühstens Dezember hätte ich gekündigt sein dürfen. Und wenn im schlimmsten Fall das Gehalt nicht mehr vollständig gezahlt werden kann, dass dann zumindest mein Elterngeld nicht geschmälert wird. Ich glaube man ließt sich bevor man dann tatsächlich schwanger ist nicht alle eventualitäten durch vor allem nicht die anfangs eher unwahrscheinlichsten. Die Info mit Freistellung und fehlendem Gehalt kam  (2 Wochen vorher der positive Test) aber von heute auf morgen und ist eig so auch nicht rechtens. Aber wo kein Geld da bringt recht wohl am Ende auch wenig. Man kann einfach nicht alle eventualitäten einplanen und deswegen sollte es ja Gewissen sozialen Schutz geben.    tja jetzt ist der worst case auf Arbeit eingetreten und nun versuche ich eben rauszufindende ob nicht mein Anspruch auf mein Lohn laut Arbeitsvertrag als Grundlage dennoch besteht solange ich nicht formal gekündigt bin. Wo hier das recht liegt. Denn gekündigt bin ich noch nicht. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Ich bin Lebzeitbeamtin und gerade in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe bisher 2 Jahre Elternzeit beantragt, möchte aber auf 3 Jahre verlängern. Nach den 3 Jahren möchten wir gerne mit Kind 2 beginnen. Meine Frage ist nun, wenn ich mit dem Ende der Elternzeit von Kind eins gleich Kin ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte nach 12 Monaten Elternzeit nicht mehr in meinen Job zurück und bin daher seit Mitte November 21 arbeitslos mit Anspruch auf ALG 1. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist Mitte September. Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für die erneute Elternzeit (geplant wieder 12 Monate) berechnet? Ist es richtig, dass ich ...

Guten Abend, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit meines 1. Kindes (Geburtstag 29.03.2021 / Elternzeit endet am 31.03.2022) mit Bezug von Basis Elterngeld. Da sich nun für September 2022 der nächste Nachwuchs angekündigt hat (ET 27.09.2022) habe ich ein paar Fragen u.A. bzgl. des Mutterschaftsgeldes und des Elterngeldes für das 2. Kind Ver ...

Hallo, ich bin noch in Elternzeit bis zum 15.06.2022 und nun bin ich wieder ganz frisch schwanger. Wie läuft das dann ab mit der Elternzeit? Läuft diese dann einfach weiter bis zum 15.06? Ich hatte in der ersten Schwangerschaft arge Beschwerden mit der Übelkeit und da hat mich mein Frauenarzt dann in die BV geschickt und nun merke ich wieder das es ...

Hallo Frau Bader, mein Kind ist 10.2022 geboren. Ich bin im Elternzeit 2 Jahre und bekomme Elterngeld Plus bis 08.2024. Nun bin ich jetzt wieder schwanger und ich will Elternzeit 09.2023 beenden, um in Mutterschutz zu gehen, da der errechnete Termin 25.10.2023 ist. Was ist dann mit meinem Elterngeld? Bekomme ich für die Monate bis 09.2023 die z ...

Hallo, mein Kind ist fast 6 Monate alt - wir wünschen uns zeitnah das nächste Wie wird denn das Elterngeld berechnet wenn ich in der Elternzeit (geht noch bis Sept.'23) noch schwanger werde. Haben Basis-Elterngeld beantragt. Im Internet steht irgendwas das man bestimmte Monate ausklammern kann? Danke und Liebe Grüße

Guten Abend ich habe eine Frage ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und bekomme für 2 Jahre Eltergeld 246 Euro meine Tochter ist am 16.08.2022 geboren und unser 2tes Kind wird laut Berechnung am 22.06.24 zu welt kommen wie wird das mit dem Eltergeld berechnet? Was würde ich dann für das 2te Kind bekommen? Was kann ich noch bei der Eltergeldstelle ...

Hallo :) Ich bin aktuell schwanger und  Entbindungstermin ist der 27.09.2024. Wir haben aktuell vor, dass ich für 12 Monate Basiselterngeld beziehe und danach wieder in Teilzeit arbeiten gehe. Gleichzeitig hat sich uns die Frage gestellt wann ich wieder schwanger werden müsste, bzw. wann das 2. Kind auf die Welt kommen sollte damit man dasselbe ...

Hallo Frau Bader, Ich stelle mir die Frage, wie es mit dem Elterngeld aussieht bei folgender Situation: Meine Tochter ist am 09.03.2024 geboren. Ich habe bis 08.2026 Elternzeit beantragt, beginne aber bereits ab 10.03.2024 in Teilzeit wieder bei meiner Arbeitsstelle und ab 08.2026 bin ich wieder Vollzeit angestellt, da ich nur bis 08.03.2025 ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...