Ema94
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich begonnen wieder zu arbeiten, und 3 Tage gearbeitet und dann erfahren, dass ich wieder schwanger bin.Habe ich wieder Anspruch auf Beschäftigungs verbot und Mutterschaftsgeld, wie bei der erste Schwangerschaft, obwohl ich nur 3 Tage gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen
misses-cat
Dein Arbeitgeber macht eine neue Gefährdungsbeurteilung kommt er da zum Schluss das er dich nicht Mutterschutz konform einsetzen kann bekommst du wieder ein Beschäftigungsverbot und auch Lohn Voraussetzung ist dein erstes Kind ist betreut
Die letzten 10 Beiträge
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT
- Nach Elternzeit wieder schwanger
- Kind krank Beamte und gesetzlich Versicherte getrennt lebend
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit