Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BESCHÄFTIGUNGS VERBOT

Frage: BESCHÄFTIGUNGS VERBOT

Ema94

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Sehr geehrte Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich begonnen wieder zu arbeiten, und  3 Tage gearbeitet und dann erfahren,  dass ich wieder schwanger bin.Habe ich wieder Anspruch auf Beschäftigungs verbot und Mutterschaftsgeld, wie bei der erste Schwangerschaft, obwohl ich nur 3 Tage gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen 


misses-cat

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Dein Arbeitgeber macht eine neue Gefährdungsbeurteilung kommt er da zum Schluss das er dich nicht Mutterschutz konform einsetzen kann bekommst du wieder ein Beschäftigungsverbot und auch Lohn  Voraussetzung ist dein erstes Kind ist betreut 


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