Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit - wie wird das Elterngeld berechnet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in Elternzeit - wie wird das Elterngeld berechnet

Jessy1907

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Hallo, mein Kind ist fast 6 Monate alt - wir wünschen uns zeitnah das nächste Wie wird denn das Elterngeld berechnet wenn ich in der Elternzeit (geht noch bis Sept.'23) noch schwanger werde. Haben Basis-Elterngeld beantragt. Im Internet steht irgendwas das man bestimmte Monate ausklammern kann? Danke und Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


MamaausM2

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Wie beim ersten Kind wird das Elterngeld berechnet. Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert und Monate mit Mutterschaftsgeld. Nach der Elternzeit gehst du ja sicher wieder arbeiten, dann zählt dieser Lohn. Ausgeklammerte Monate werden durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Wichtig auch max 12 Monate Elterngeld werden ausgeklammert, bzw 14 Monate bei Elterngeld plus. Zusätzlich gibt es den Geschwisterbonus bis das ältere Kind 3 ist


Jessy1907

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Danke für die Antwort! Falls ich noch in der Elternzeit schwanger werden sollte - gehe ich ab Oktober'23 nicht wie sonst in die Arbeit (erhalte wieder ein Beschäftigungsverbot). Irgendwann kriegt man doch nur die 300€ Mindestsatz - ab wann zählt das? Ich verstehe einfach nicht wie das 2. Elterngeld berechnet wird - zu viele verschiedene Informationen


MamaausM2

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Den mindestsatz gibt es wenn du in den 12 Monaten vor Mutterschutz gar nicht arbeitest. Wenn an okt ein BV greift, zählt das wie Einkommen. Aber eben so wie vereinbart. Könntest du so wieder arbeiten wie vor Kind 1, wenn nicht musst du Teilzeit vereinbaren. Dein erstes Kind musst du betreut haben, als würdest du arbeiten.


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