Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, arbeitslos, wieder schwanger - wie berechnet sich das Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit, arbeitslos, wieder schwanger - wie berechnet sich das Elterngeld?

Skyntie

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Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte nach 12 Monaten Elternzeit nicht mehr in meinen Job zurück und bin daher seit Mitte November 21 arbeitslos mit Anspruch auf ALG 1. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist Mitte September. Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für die erneute Elternzeit (geplant wieder 12 Monate) berechnet? Ist es richtig, dass ich dann nur den Mindestsatz bekomme? Ich hatte irgendwo gelesen, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet wird und stattdessen die 12 Monate vor der ersten Elternzeit als Grundlage der Berechnung dienen? Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Entscheidend sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Ausklammern kann man Monate mit oder EG. Monate mit Arbeit I werden nicht ausgeklammert sondern zählen mit 0 €. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Es gelten die 12 Monate vor Geburt, ALG wird mit Null gerechnet, also bekommst du den Mindestsatz, wenn du nicht noch eine Arbeit aufnimmst.


Felica

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Als arbeitslos hast du keine EZ. Die steht nur Arbeitnehmern zu. Da wäre es schlauer gewesen die EZ zu verlängern. Oder direkt länger EZ beim AG einzureichen. .Du hast nun zwar Abspruch auf EG, was wohl Mindestsatz werden wird weil jeder Monat mit ALG1 mit 0 € gewertet wird, aber wenn das EG endet musst du eine Lösung finden wegen der Krankenversicherung. Den viel Restanspruch auf ALG1 wirst du ja nach dem EG vom 2ten Kind auch nicht mehr haben.


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