me_lissalein
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in Elternzeit zu gehen). Nun habe ich erfahren das ich wieder schwanger bin. Meine Ärztin schickt mich (wieder) in ein Beschäftigungsverbot. Funktioniert das dann Mitte Februar sodass ich das Gehalt der Vollzeitstelle bekomme? vielen Dank
Dojii
Wenn du nachweisen kann, dass dein Kind dann fremdbetreut ist für die Dauer der Arbeitszeit, ja. In einem BV bekommt man immer nur soviel Lohn wie man theoretisch auch arbeiten könnte - hierüber muss dann dann eben belegen, in wieweit des Kind fremdbetreut wird. Da du schreibst dass geplant war, wieder Elternzeit zu nehmen gehe ich davon aus, dass du dann dein Kind selbst betreuen wirst? In dem Fall bekommst du keinen Lohn im BV, da du ja gar nicht arbeiten könntest. Zusätzlich ist noch wichtig zu wissen, ob du die Elternzeit nach dem Resturlaub schon bei deinem Arbeitgeber angemeldet hattest. Falls ja, bist du auch nach dem Urlaub ie geplant wieder in Elternzeit - egal ob du ein BV bekommst oder nicht. Lohn gibts dann natürlich keinen. Die angemeldete Elternzeit aufgrund des BV abzubrechen/gar nicht anzutreten ist ebenfalls gesetzlich verboten.
me_lissalein
Weist du wo ich das mit der Betreuung nachlesen kann? also wir stehen für Kitas ab 1 auf der Warteliste und ja wenn das mit Kind 2 nicht geklappt hätte/wir es verlieren würde die Oma Kind 1 betreuen bis wir eine Kitaplatz Zusage hätten, das ist nachweisbar. Da es sich bis zum Mutterschutz nur um ein paar Wochen handelt könnte die Ärztin mich auch krankschreiben anstatt ins BV zu schicken, würde das besser funktionieren?
Dojii
Im BV darst du nicht schlechter gestellt werden, aber eben auch nicht besser. Ohne neue Schwangerschaft würdest du ohne Fremdbetreuung nicht arbeiten und in Elternzeit gehen. Wieso solltest du dann plötzlich mit neuer Schwangerschaft wieder volles Geld bekommen? Das wäre eine Besserstellung, die ist gesetzlich nicht erlaubt. Fremdbetreuung geht auch durch Angehörige, nur eben nicht durch dich selbst. Für ein BV muss du arbeitsfähig sein, das ist einfach eine Voraussetzung dafür. Denn wenn du nicht arbeitsfähig bist, musst du auch nicht vor der Arbeit geschützt werden. Das ist ein logischer Schluss, dem auch die Rechtssprechung folgt. Arbeitsfähig ist man bspw. nicht, wenn man sein Kind selbst betreuuen muss. Oder wenn du krankgeschrieben bist. Kleiner Hinweis, es gibt keine Wahl zwischen BV und AU. Beide Dinge haben völlig andere Voraussetzungen und sind nicht untereinander austauschbar. AU gibt es wenn man krank ist, nicht wenn von der Arbeit eine Gefahr ausgeht. Ist man krank, kann man kein BV bekommen, da man krankheitsbedingt ohnehin nicht arbeitsfähig ist. Eine AU zu "nehmen", weil man kein BV bekommt oder im BV keine Betreuung nachweisen kann, nur um den Lohn abzugreifen ist natürlich nicht möglich. Was du hier beschreibst, nennt sich Betrug.
Neverland
Wenn es doch eh nur kurze Zeit ist, warum dann BV oder AU? Nimm den Urlaub. 49 Tage hört sich danach an, als wenn du bereits Resturlaub von vor dem BV hattest - also nicht nur Urlaub der in der Zeit vom BV und dem laufenden Jahr dort hattest. Da könnte es durchaus sein, das der bereits verfallen ist oder dann verfällt. Je nachdem von wann genau. Beispiel, Du bist März 2022 schwanger geworden, dann ins BV gegangen und dann Mutterschutz mit anschließender EZ. Du hattest aber aber noch Urlaub aus dem Jahre 2021 - denn du nicht genommen hattest. Dann könnte urlaub aus dem Jahre 2021 inszwischen "kritisch" sein, denn theoretisch hättest du den bis Ende 2021 nehmen müssen. Auch wenn einige AG zugestehen, das man den mit zum März des darauffolgenden Jahres nehmen kann. Darüber hinaus, Du hättest scheinbar eh schwierigkeiten nach der EZ zu arbeiten - weil noch keinen KiTa-Platz, also fällt die Grundlage für ein BV weg. AU scheinst du auch nicht zu sein, sonst stände kein BV im Raum. Warum dann also nicht den Resturlaub nehmen? Wenn eh nur kurze Zeit bis zum neuen Mutterschutz, wird der AG daran evtl auch eher ein Interesse haben. Nur so als Idee.
me_lissalein
Sehe ich anders. Nach 7 Aborten und einem BV endend in einem Extremfrühchen wird meine Frauenärztin und der behandelnde Psychologe wissen womit der Zeitraum gefüllt wird, das hinterfrage ich nicht. Mein Arbeitgeber weis das ich Pendler bin und über die komplette Vorgeschichte, wir haben da kein Geheimnis draus gemacht. Er kann sich denken das eine erneute SS ein BV wird und befürwortet das, wie beim ersten Mal auch. Übrigens bin ich bei der letzten Schwangerschaft aus der AU ins BV geschickt worden. Ich denke ich warte lieber auf die Antwort der Rechtsanwältin, danke. Aber das mit der Kinderbetreuung war ein guter Hinweis, auch wenn diese bei uns nachweisbar geklärt ist.
me_lissalein
Danke @neverland , ja den Urlaub nehme ich und dann geht's noch um 5 Wochen bis der Mutterschutz anfängt.
KielSprotte
Du schreibst im AP, dass du nach dem Urlaub wieder in EZ gehen wolltest. Damit ist ein BV oder eine AU hinfällig, denn du darfst als Schwangere nicht besser gestellt sein. Dein EG endet, dann kannst du (mit Zustimmung deines AG) die EZ beenden, deinen Urlaub nehmen und wie geplant wieder in EZ gehen. Zum Beginn des neuen Mutterschutzes kannst du dann ganz legal die EZ beenden, damit wieder vollen Mutterschutzlohn erhälst. Das sind die rechtlich sauberen Möglichkeiten, alles andere ist Sozialbetrug (und kann auch Jahre später noch geandet werden).
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