Hallo Frau Bader,
Meine Frage lautet, darf mein Arbeitgeber meinen Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nach meiner Elternzeit einfach auszahlen bzw. Sagen ich muss den Resturlaub sofort im Anschluss nach der Elternzeit nehmen?
Desweiteren war in der Zeit meines Beschäftigungsverbotes 1 Woche Betriebsferien, bekomme ich die Tage auch zurück oder können sie mir die Tage abziehen?
Wenn man in den Betriebsferien krank ist bekommt man den Urlaub ja auch zurück.
Vielen Dank
von
KSE
am 25.11.2022, 13:05
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. Nein, er kann den Urlaub nicht auszahlen.
2. Ich habe dazu tatsächlich kein Urteil gefunden, vertrete aber die Ansicht, dass alles außer ganze Monate in Elternzeit gutgeschrieben wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.11.2022
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Hallo,
bei mir war es damals so, dass mir der Urlaub, der durch Betriebsferien entstand ebenfalls "neu" angerechnet wurde bzw ausgezahlt.
Wie du schon sagst, so wie es bei im Krankheitsfall ist.
von
Sternenstunde
am 26.11.2022, 13:05