Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot

BabyNuni

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Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz arbeiten. Ich arbeite eine 5 Tage Woche. Das heißt ich erhalte wieder Gehalt für meine Resturlaubstage ab dem 13.07.2025. Nun möchte ich nach der Elternzeit Stunden reduzieren. Werden diese 25 Resturlaubstage nach Voll- oder Teilzeit ausgezahlt. Ich würde denken nach Vollzeit, da diese ja auch aus meiner Vollzeitstelle übrig geblieben sind und aufgrund meines Beschäftigungsverbotes nicht genommen werden konnten. Vielen Dank für die Rückmeldung!    


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  sie wurden in Vollzeit erarbeitet und somit auch in Vollzeit abgegolten. Liebe Grüße NB


Ani123

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Die 25 Tage Resturlaub werden in BZ ausgezahlt.  Hinzu kommt der Urlaub aus Juli und August 2025, weil dieser auch in VZ zählt. Bei 30 Tage im Jahr wären es 5 Tage. In dem Fall würde ihr Urlaub bis zum 22.8..  Die Wochenendtage (17.+18.8 bzw. 23.+24.8.) bzw. sollten sie noch in VZ zahlen lassen. Somit ein Wechsel von VZ zu TZ danach beginnen.  Um direkt nach der EZ Urlaub zu nehmen muss ihr Arbeitgeber dem zustimmen.  Um von VZ zu TZ zu wechseln müssen sie einen Antragbei ihren Arbeitgeber stellen. Wenn er dem zustimmt ist es gut für sie. Wenn er ablehnt oder sich nicht zurücksenden ist es schlecht für sie. Dann müssten sie direkt nach dem Urlaub VZ arbeiten. Sollten sie das nicht können müssten sie kündigen. Haben sie noch EZ über? Wenn ja können sue einen Antrag auf TZ in EZ stellen. Ihr Arbeitgeber muss eine Ablehnung schriftlich begründen. Meldet er sich nicht innerhalb von 4 Wochen giltder Antrag wie gestellt automatisch als genehmigt. Da EZ auch für nur 1 Tag genommen werden kann ist eine Pause möglich um VZ zu arbeiten (bzw. Urlaub in VZ zu nehmen).  Wenn sie mind. 2 Jahre EZ gemeldet gaben können sie oh d Zustimmung ihres Arbeitgebers die EZ verlängern. Sie könnten dann auch TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein. Dem muss ihr jetziger Arbeitgeber zustimmen. Wenn sie unter 2 Jahe EZ gemeldet haben können sie nur mit Zustimmung ihres Arbeitgebers die EZ verlängern.  Ein Gespräch mit ihrem Arbeitgeber darüber ist tut. Trotzdem sollten sie es schriftlich einreichen mit Nachweis (z. B. Einschreiben Einwurf). Sie werden nachweisen müssen, dass es vereinbart wurde. Leider ist es so, dass manche Arbeitgeber sich später an mündlichen Vereinbarung nicht mehr erinnern können.


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