Sehr geehrte Frau Bader, In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch während eines Beschäftigungsverbotes und dem Mutterschutz besteht. Nun ist mir aber nicht klar, ob der Resturlaub von meinem ersten Beschäftigungsverbot sowie Mutterschutz durch das erneute Beschäftigungsverbotes sowie der langen zweiten Elternzeit verfallen ist oder ob dieser Anspruch weiterhin besteht, da es ja keine Möglichkeit gab, diesen zwischenzeitlich abzubauen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen lieben Dank!
von Marie2345 am 20.03.2024, 12:46