Sehr geehrte Frau Bader, Bald endet meine Elternzeit und ich gehe zurück in den alten Betrieb nur als Teilzeitkraft anstatt wie vor der Schwangerschaft als Vollzeitkraft. Ich wurde 2020 von meinem Arzt ins Beschäftigungverbot geschickt und hatte bis zu dem Zeitpunkt noch einige nicht genommen Urlaubstage. Diese Urlaubtage die ich 2020 nicht genommen habe könnte ich doch dieses Jahr nach der Elternzeit noch nehmen oder? Diese würden doch nicht verfallen? Und der Arbeitgeber darf mir diese auf seinen Wunsch auch nicht auszahlen, wenn ich es nicht möchte? Desweiteren hatte unsere Firma innerhalb meines Beschäftigungsverbotes 2 Wochen Betriebsferien die den Arbeitnehmen bereits seit Anfang 2020 bekannt war. Diese 2 Wochen Urlaub wurden den Arbeitnehmern bereits anfang 2020 vom Urlaubskonto abgezogen, da ich aber in der Zeit wo der Betriebsurlaub statt fand im Beschäftigungsverbot war würde ich den Urlaub jetzt auch wieder bekommen oder darf der Arbeitgeber den kürzen? Vielen Dank für Ihre Rückantwort und Ihre Hilfe. MfG
von KSE am 22.02.2023, 14:54