Hallo Frau Bader
Ich habe 2019 insgesamt 2x Urlaub eingetragen, den ich letztendlich aber nicht mehr nehmen konnte, weil ich mich bereits im Beschäftigungsverbot befand.
Für das Jahr 2019 hätte ich 132 Std Urlaub zu gut gehabt bei 24std /wöchentlich
Mutterschutz war der 15.6.2019
Ich habe 1 Jahr Elternzeit in Anspruch genommen und arbeite nun wieder seit August Teilzeit.
Können Sie mir bitte sagen wieviel Resturlaub mir in dem Fall noch zusteht?
Liebe Grüße mc
von
mel-2013
am 08.10.2020, 18:23
Antwort auf:
Resturlaub im Beschäftigungsverbot
s.u.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2020
Antwort auf:
Resturlaub im Beschäftigungsverbot
redest du von urlaub oder überstunden? 132 stunden urlaub gibt es nicht. arbeitest du IN der elterzeit eine teilzeit oder hast du deinen vertrag nach der elternzeit dauerhaft auf tz geändert?
von
mellomania
am 08.10.2020, 20:50
Antwort auf:
Resturlaub im Beschäftigungsverbot
Ich arbeite 20 Std in der Woche. 5x 4std... Mein AG rechnet den Urlaub in Stunden statt in Tage. Das kommt aber aufs gleiche raus. Mach ich 1 Tag Urlaub zieh ich 4std ab
Hab vorher 24std wöchentlich gearbeitet und jetzt reduziert auf 20. Im Vertrag {Festvertrag Teilzeit wurde nichts geändert. Lg
von
mel-2013
am 10.10.2020, 03:37