Guten Morgen,
am 08.09.2020 ist meine zweite Tochter geboren. Bis zum Beginn meines Mutterschutzes am 13.07.2020 war ich seit Anfang des Jahres im Beschäftigungsverbot. Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit.
Nun möchte und muss ich mich beruflich verändern und meine derzeitige Anstellung kündigen. Wie sieht das mit meinem Urlaubsanspruch für das Jahr 2020 aus. Soweit wie ich weiß hat man auch im Beschäftigungsverbot Urlaubsanspruch.
Verfällt dieser bei einer Kündigung?
Mit freundlichem Gruß,
mihei
von
mihei
am 29.08.2021, 10:14
Antwort auf:
Resturlaub Beschäftigungsverbot
Hallo,
es entsteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für jeden Monat, den Sie nicht komplett in Elternzeit gewesen sind. Bei letzteren Monaten ist der Arbeitgeber berechtigt den Urlaub zu kürzen.
Im Falle der Kündigung, wenn er nicht genommen werden kann, wird er ausbezahlt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2021
Antwort auf:
Resturlaub Beschäftigungsverbot
Sie haben Urlaubsanspruch für die Zeit des BV und Mutterschutz. Jeden Monat, indem sie nicht ganz in EZ waren wird ganz in den Urlaub mit einberechnet. Ihr Baby wurde am 8.09.20 geboren. Ihr Mutterschutz endete am 27.10.2020. Somit fließt Oktober mit vollen Urlaub mit ein. Sie haben Urlaubsanspruch für 10 Monate aus 2020.
Haben Sie noch Resturlaub aus 2019, dann kommt der mit dazu.
Wie lange haben sie EZ gemeldet?
von
Ani123
am 29.08.2021, 19:02
Antwort auf:
Resturlaub Beschäftigungsverbot
Hallo,
In welchem Monat endete dein Mutterschutz?
Bis einschließlich diesem Monat hast du Urlaubsanspruch.
LG luvi
von
luvi
am 30.08.2021, 06:39
Antwort auf:
Resturlaub Beschäftigungsverbot
Hallo.
Danke für die Antwort.
Ich werde im Februar meine neue Stelle antreten und dementsprechend meine alte Stelle kündigen. Ich bin mir nur noch unsicher wie ich bzgl meines Urlaubanspruches vorgehen soll.
von
mihei
am 30.08.2021, 10:30