cymbeline
Liebe Frau Bader, Ich weiß , es ist nicht Ihr Fachgebiet, aber vielleicht haben Sie einen Tipp für uns wie wir in folgender Sache am besten vorgehen: unsere Tochter hatte einen schweren Reitunfall im Rahmen des Unterrichts in einer Reitschule. Das sehr große Pferd war durchgegangen und unsere Tochter aus vollem Galopp gestürzt. 2 Wochen zuvor gab es schon einmal eine Situation wo das Pferd machte was es wollte und sich nicht mehr bremsen ließ. Jetzt im Nachhinein haben wir über Bekannte erfahren, dass es wohl auch schon früher auffällig war. Ich denke es hätte nicht , und schon gar nicht um 2. Mal, bei meiner Tochter im Unterricht eingesetzt werden dürfen . Das Pferd ist jetzt auch weiterhin im Schulbetrieb eingesetzt. Die Situation sah erst bedrohlich aus mit Notarzt und RTW. Glücklicherweise hat sie riesiges Glück gehabt und ist mit ein paar Prellungen davon gekommen und natürlich dem psychischen Schock. Macht es Sinn sich an einen Anwalt zu wenden, wenn ja welches Fachgebiet genau? Sind die Unfallfolgen zu "gering"? Oder passiert das im Rahmen der Abrechnung der Behandlungskosten sowieso ? Sie ist über Beihilfe und privat versichert. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
KielSprotte
Auf was willst du denn hinaus? Schmerzensgeld?
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