Sehr geehrte Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich begonnen wieder zu arbeiten, und  3 Tage gearbeitet und dann erfahren,  dass ich wieder schwanger bin.Habe ich wieder Anspruch auf Beschäftigungs verbot und Mutterschaftsgeld, wie bei der erste Schwangerschaft, obwohl ich nur 3 Tage gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen