Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Ich bin Lebzeitbeamtin und gerade in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe bisher 2 Jahre Elternzeit beantragt, möchte aber auf 3 Jahre verlängern.
Nach den 3 Jahren möchten wir gerne mit Kind 2 beginnen.
Meine Frage ist nun, wenn ich mit dem Ende der Elternzeit von Kind eins gleich Kind 2 bekomme, bekomme ich dann nur 300 Euro Elterngeld ??
Liebe Grüße Sara
von
Sara_881
am 31.10.2021, 10:03
Antwort auf:
Beamtin schwanger Elterngeld nach 2/3 Jahre Elternzeit
Hallo,
ja, denn der Verdienst der letzten 12 Mo. war ja 0 €.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2021
Antwort auf:
Beamtin schwanger Elterngeld nach 2/3 Jahre Elternzeit
Ja. Du hast ja kein neues EG erwirtschaftet. Da gibt es bei Beamten keinen Unterschied. Also entweder mindestens wieder 2-4 vollzeit Monate arbeiten bevor man schwanger wird oder deutlich weniger Abstand zwischen dem ersten und zweiten Kind. Mutterschutz für das zweite müsste beginnen wenn das erste Kind Kind etwa 16 Monate alt ist - bei 14 Monaten EG. Da dein Einkommen wohl deutlich höher wie der Durchschnitt sein sollte, könntest du dir auch die ein oder andere nullrunde darüber hinaus leisten. Oder du gehst nach 14 Monaten EG innerhalb der EZ wieder in TZ arbeiten und generiert darüber neues EG.
Wie lange man EZ hat spielt beim EG für das nächste Kind nie eine Rolle. Es gelten immer die 12 Monate Einkommen vor Geburt des jeweiligen Kindes. Ausgeklammert werden können die Monate in denen man Mutterschaftsgeld bekommen hat, Monate mit schwangerschaftsbedingtem Krankengeld, ist ja für beamte eher weniger interessant und bis zu längstens 14 Monate EG. Monate danach in reiner EZ daheim werden mit 0 € für das neue EG berücksichtigt. Arbeitet man TZ in der EZ, fließt das TZ-Gehalt mit ein.
von
Felica
am 31.10.2021, 10:37