Sehr geehrte Frau Bader,
habe ich noch Anspruch auf ALG 1?
Ich habe am 02.05.17 meine Stelle in Vollzeit begonnen und bin dann mit Resturlaub in April 2019 in Mutterschutz gekommen. Mein Sohn wurde am 25.06 geboren. Ich bin dann in Elternzeit gegangen (Elterngeld auf ca. 2 Jahre (etwas weniger da mein Mann 4 Wochen Elternzeit genommen hat) gesplittet). Geplant waren zwei Jahren Elternzeit. Da mein Vertrag aber zum 31.12. 20 auslief und Corona kam, haben wir entschieden, dass ich ein weiteres Jahr Zuhause bleibe. Wir hatten noch Erspartes, was wir für diese Zeit zurückgelegt haben. Jetzt kommt mein Sohn im August in die Kita und ich möchte gerne wieder arbeiten. Habe ich noch einen Anspruch auf ALG 1? Ich habe mich bisher noch nicht bei Arbeitsamt gemeldet.
Vielen Dank
Mama von Max
von
MamavonMax
am 09.04.2022, 01:24
Antwort auf:
Alg 1 Anspruch 3 Jahre Elternzeit
Hallo,
Die Antwort liefert § 132 SGB III:
Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen gebildet werden, wird das Arbeitslosengeld nicht nach dem Entgelt des Leistungsberechtigten bemessen (§ 133 Absatz 4 SGB III), sondern fiktiv berechnet, d.h. es wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt
Bei der fiktiven Bemessung stellt die Agentur für Arbeit zunächst die Qualifikationsgruppe fest, auf welche Tätigkeit unter Beachtung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, und örtlichen Mobilität die Vermittlungsbemühungen für den Leistungsberechtigten in erster Linie zu erstrecken sind. Das tarifliche Entgelt, welches für solche Tätigkeiten gilt, wird zur Grundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gemacht.
Grundsätzlich ist das Arbeitslosengeld von seiner Natur her eine Lohnersatzleitung. Es soll also den Lohn ersetzen, den der Arbeitslose erhalten hätte, wenn er nicht arbeitslos wäre. Je weiter das Entgelt für die Bemessung aber zeitlich zurück liegt, umso weniger kann es dem aktuellen Lohnausfall entsprechen. Durch die Regelung des § 132 SGB III soll verhindert werden, dass ein Entgelt für die Bemessung des Arbeitslosengeld zu Grunde gelegt wird, das nicht dem aktuellen Lohnausfall entspricht.
Um Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie vor der Babypause sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit selbst zählt für drei Jahre als Anwartschaftszeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2022
Antwort auf:
Alg 1 Anspruch 3 Jahre Elternzeit
Mal unabhängig vom Rechtlichen: wäre es nicht sinnvoll, jetzt eine Arbeitsstelle zu suchen?
von
Andrea6
am 09.04.2022, 09:51
Antwort auf:
Alg 1 Anspruch 3 Jahre Elternzeit
Hallo Andrea, mein Plan ist es ab September also nach Eingewöhnung arbeiten zu gehen. Ich bin auch schon jetzt auf der Suche, wobei die meisten Stellen in meinem Bereich erst zum Sommer für Herbst veröffentlicht werden. Ich gehe auch nicht von einer langen Suche aus, da ich sehr gut qualifiziert bin und mein Bereich sehr gefragt ist. Es wäre einfach für den Notfall gedacht, da unsere Ressourcen zum Herbst aufgebraucht sind und ich dann wieder zumindest Teilzeit arbeiten muss. Mein eigentliches Ziel ist ja ohne ALG 1 etc. auszukommen und dann ab September normal zu starten.
von
MamavonMax
am 09.04.2022, 18:05