3 Jahre Elternzeit pro Elternteil / Darf AG fragen was Partner beantragt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil / Darf AG fragen was Partner beantragt?

Hallo Frau Bader, ich habe es schon im normalen Forum versucht nur leider wurden wir da zusammen auch nicht schlauer :-) Ich habe von meinem AG ein Formular bekommen zum Antrag der Elternzeit. Dort wird aber u.a. abgefragt: a) wann/wie viel ich wieder arbeiten möchte in der EZ (ich werde früher wieder einsteigen, aber leider ist derzeit noch unklar wie die Betreuungssituation gegen Ende des Jahres aussieht). b) wie die Elternzeit meines Mannes (nicht bei diesem AG!) aussieht und ob wir zusammen (!) nicht mehr wie 3 Jahre nehmen - das soll sogar bestätigt werden. Da ich a) noch nicht weiß und b) empfinde ich als ungerechtfertigt, kann ich einfach ein eigenes Schreiben aufsetzen und schicken? Und dort ankündigen, dass ich gegen Ende des Jahres wiederkommen möchte und über den Umfang der Teilzeit in Elternzeit gesondert einen Antrag stellen werde (natürlich mit der geforderten Frist)? Gibt es hierzu gute Vorlagen die man verwenden könnte ohne etwas wichtiges zu vergessen? Es ist auch richtig, dass JEDER Elternteil je 3 Jahre mit seinem AG vereinbaren darf, oder? Wir wissen noch nicht ob wir beide die 3 Jahre nutzen werden, aber es könnte sein dass mein Mann auch Stunden reduziert damit wir beide arbeiten können aber gleichzeitig auch beide den Kündigungsschutz dann hätten... (haben keine Großeltern etc zur Betreuung zur Verfügung...) Vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße!

von suzefox am 21.03.2022, 15:06



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil / Darf AG fragen was Partner beantragt?

Hallo, 1. Jeder hat 3 Jahre und was Ihr Mann macht geht Ihren AG ja nun nix an. 2. Der Antrag auf TZ in EZ ist 7 Wochen vorher zu stellen. Es macht Sinn, es eher zu klären, damit der AG planen kann, einen Anspruch hat er nicht. 3. Wenn Sie bei der Geburt weniger als 2 Jahre beantragen haben Sie keinen Anspruch auf verlängerung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2022



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil / Darf AG fragen was Partner beantragt?

Ja, ihr habt beide Anspruch auf jeweils 3 Jahre EZ. Hinsichtlich der EZ des Partners würde ich schreiben "ist noch nicht abschließend entschieden". Ich würde das Formular ausfüllen und an den passenden Stellen schreiben "voraussichtlich", "in Planung", "vermutlich" oder "gegebenenfalls". Also nett und unverbindlich bleiben.

von Pamo am 21.03.2022, 15:26



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil / Darf AG fragen was Partner beantragt?

Ihr habt beide jeweils 3 Jahre und deinen AG geht das überhaupt nichts an, wann und wie lange dein Mann in EZ geht. Du musst dich auch jetzt für nichts verbindlich festlegen, nur die Fristen später einhalten. Ich empfinde deinen AG als recht übergriffig.

Mitglied inaktiv - 21.03.2022, 15:30



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