Bbbaby2018
Hallo, ich war nach dem Mutterschutz arbeitslos bis meine Tochter 1,5jahre alt war, inkl. 1Jahr Elterngeld, aber ohne Elternzeit da ich ja keinen Arbeitgeber hatte. Jetzt bin ich wieder eingestiegen mit Teilzeit in Elternzeit. Jetzt stellt sich die Frage wie lange ich Anspruch auf Elternzeit habe - lediglich 1,5 Jahre bis meine Tochter 3 Jahre ist oder 3 Jahre bis meine Tochter 4,5 ist (minus Mutterschutz), indem ich die ersten 1,5 Jahre "übertrage" (ohne Job war ja auch ohne Elternzeit). Danke vorab und viele Grüße Anna
Hallo, ich habe nicht verstanden, wie alt das Kind ist. Aber Sie haben noch die drei Jahre (minus der Mutterschutzfristen, § 16 Abs. 2 BEEG), bis zu 24 Mo. können Sie nach dem 3. Geburtstag nehmen, auch ohne Zustimmung des AG. Liebe Grüße NB
Dojii
Du hast noch die vollen drei Jahre (abzgl. Mutterschutz natürlich). Diese kannst du jetzt noch nutzen, davon aber maximal zwei Jahre nach dem 3. Geburtstag deines Kindes.
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