Hallo zusammen :)
Ich hätte speziell in meinem Fall eine Frage zum Ausklammerungsverzicht des Mutterschutzmonats.
Mein Mutterschutz beginnt am 16.09.2022 und mein Entbindungstermin ist der 28.10.2022. Während meines elterngeldlichen Berechnungszeitraums vom 01.10.2021-30.09.2022 war ich erst ab April 2022 arbeitstätig, davor die Monate arbeitslos (Alg1).
Macht es deshalb eventuell Sinn auf die Ausklammerung für den Monat September, da ich ja bis zum 15.09 noch Gehalt bekomme, zu verzichten? Da dadurch doch der arbeitslose Monat Oktober 2021 wegfallen würde und sich dementsprechend das Elterngeld minimal erhöhen würde? Oder verstehe ich das in meinem Fall doch komplett falsch?
Und würde durch den Ausklammerungsverzicht auch die Zahlung auf Mutterschaftsgeld entfallen?
Ich hoffe man versteht mein Anliegen und ich bedanke mich jetzt schon einmal :)
LG Sabrina
von
CestLaViie
am 21.05.2022, 11:55
Antwort auf:
Ausklammerungsverzicht aufgrund einiger Monate Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ja, aber wirklich nur minimal.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2022
Antwort auf:
Ausklammerungsverzicht aufgrund einiger Monate Arbeitslosigkeit?
"Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums vor der Geburt des Kindes werden Kalendermonate mit Bezug von Mutterschaftsgeld bzw. Arbeitgeberzuschuss automatisch von der Elterngeldstelle ausgeklammert. Auf die Ausklammerunf des Mutterschutzes darf man verzichten! Hierfür reicht ein formloses Schreiben an den Sachbearbeiter der Elterngeldstelle. Unter Umständen macht ein solcher Verzicht dann Sinn, wenn im Monat des Beginns der Mutterschutzfrist noch Erwerbseinkommen erzielt wurde, das in die Berechnung des Elterngeldes einfließen soll. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss selbst stellen kein Erwerbseinkommen dar und werden im Sinne des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) nicht als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen berücksichtigt." (Quelle elterngeld.net)
In ihrem Fall können sie auf die Ausklammerung des Mutterschutzes verzichten. Somit werden 15. Tage aus September zur Berechnung des EG mit einbezogen.
Sie können auch freiwillig auf den Mutterschutz verzichten bzw. erst später in den Mutterschutz gehen um so noch mehr Tage zur Ausklammerung und mit Bezug zur Berechnung des EG zu haben. Da der Mutterschutz vor der Geburt freiwillig ist kann der AG dem Verzicht von seitens der werdenden Mutter aus nicht widersprechen. Die werdende Mutter kann während der 6 Wochen zu jeder Zeit sofort in Mutterschutz in gehen.
von
Ani123
am 22.05.2022, 00:44
Antwort auf:
Ausklammerungsverzicht aufgrund einiger Monate Arbeitslosigkeit?
@ Ani nach den neuen Regeln darf die Ap auf die ausklammerung der Monate mit Mutterschutz verzichten.
Nachteil für das Elterngeld zählt dann nur das Gehalt bis der Mutterschutz beginnt.
Mitglied inaktiv - 22.05.2022, 11:01
Antwort auf:
Ausklammerungsverzicht aufgrund einiger Monate Arbeitslosigkeit?
Dein eigentlicher Bemessungszeitraum ist 09/2021 bis 08/2022.
Wenn du auf die Ausklammerung des 09/2022 verzichtest, hast du einen neuen Bemessungszeitraum vom 10/2021 bis 09/2022- damit würdest du tatsächlich die 15 Tage Lohn von 09/2022 "retten".
von
Dojii
am 23.05.2022, 08:42
Antwort auf:
Ausklammerungsverzicht aufgrund einiger Monate Arbeitslosigkeit?
Falls du noch genug Urlaub hast (oder dir vorstellen kannst, länger zu arbeiten), kannst du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz auch (ganz oder teilweise) verzichten. Dann könntest du vielleicht noch den ganzen September mit einbringen und erst zum 4. Oktober (Sa/So/Feiertag) in den Mutterschutz gehen.
von
Schmetterfink
am 23.05.2022, 13:17