Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Hallo zusammen, Ich habe eine etwas verzwickten Fall: Ich war Arbeitslos direkt vor dem Elterngeldbezug. Der endet am 6.3.22. am 15.04. fängt der neue Mutterschutz an. Ich würde eigentlich gerne diese 1 1/2 Monate oder etwas mehr arbeiten. Da ja auch Arbeitslosengeld als 0 ind in Elterngeldberwxjnung einfließt wäre ja jeder Job sinnvoll auch wenn nicht so gut bezahlt. Meine Fragen sind jetzt ner: Wenn ich jetzt vorher einen Halbtags Job hab befristet genau bis zum Beginn des Mutterschutzes, krieg ich dann nur die 390€ von der Krankenkasse? Wenn ich arbeitslos wäre hätte ich ja wenigstens Arbeitslosengeld weiterhin in der gleichen Höhe. Kann ich mich überhaupt genau bis zum Mutterschutz anstellen lasse oder muss dann der Arbeitgeber immer die Differenz an Mutterschutzgeld bezahlten (wäre natürlich nochmal uninteressanter mich dann anzustellen)? Oder in die Runde, falls jemand Ahnung hat oder in der gleiche Situation war: Hat jemand einen Tipp was die geschickteste Variante für mich ist? Ich meine ob ich überhaupt einen Job finde ist mal dahingestellt aber ich würde es halt versuchen wenn es auch lohnt und ich mich nicht dadurch selbst schlechter stelle.

von Zizibe am 20.01.2022, 21:18



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Hallo, es zählen ja die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit MG und EG (bis zum 14. Lebensmonat) kann man ausklammern). Frage ist also, wie lange Sie EG bekommen haben. Dann stellt sich die Frage, wie lange Sie ARbGeld 1 bekommen haben, denn diese Monate zählen mit 0 €. Wenn es 12 vor dem EAg waren, lohnt der Job nicht, wird nicht viel/ nichts ändern. Wenn der Job im Mutterschutz besteht, bekommen Sie MG und, je nachd er Höhe des Lohnes, Zuschuss vom AG. Wenn der Job am Tag vor Beginn des Mutterschutzes endet, müssen Sie auf den vorgeburtl. Mutterschutz verzichten und sich arbeitssuchend melden. Das geht nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2022



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

... du musst arbeiten können um ALG zu bekommen. Sprich du müsstest für beide Kinder eine Betreuung nachweisen können. LG Peeka

von peekaboo am 20.01.2022, 22:50



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Wenn du kein ALG Anspruch vor dem Mutterschutz hast, musst du dich trotz Elterngeld selbst versichern oder kannst du in die Familienversicherung wechseln. Grundsätzlich zählen ja die 12 Monate vor geburt. Monate mit Mutterschutz werden ausgeklammert. Ich glaube kaum dass ein Monat Lohn das Elterngeld erhöht. Deshalb du hast da einen dicken Denkfehler.

Mitglied inaktiv - 21.01.2022, 07:00



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Doch 1,5 Monate die in die Rechnung als 0 reingehen oder mit Gehalt machen eben einen Unterschied.

von Zizibe am 21.01.2022, 20:24



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Und ja ich kann arbeiten und ich hab auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eben nur geht Arbeitslosengeld in die Berechnung für das nächste Elterngeld als 0 Monat rein. daher würde ich wenn ich was finde lieber diese 1,5 Monate arbeiten selbst wenn es nur halbtags ist oder so

von Zizibe am 21.01.2022, 20:27



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Für das EG sind die 1,5 Monate ohne Belang. Die ändern gar nichts am neuen EG. Zum einen wird der Monat in dem dein mutterschutz endet komplett ausgeklammert, ausser du beantragt extra das das nicht passiert. Zum andern schreibst du zwar das in dem Monat vorher dein EG endet, die wichtigste Info wie lange du EG bezogen hast fehlt aber. Den bis zu 14 Monate EG werden auch ausgeklammert. Davon ab, sollten die Kinder sehr weit auseinander sein, müsstest du schon extrem viel verdienen als das du über 300 € mindestsatz herauskommt bei nur 1,5 Monate Verdienst. Alg1 wird aber auf jeden Fall mit 0 € bewertet. Waa aber wie gesagt höchstens für einen monat eine rolle spielt. Und sollte dein Verdienst derartig gut sein das es sich für das EG lohnt zu arbeiten, dürfte es auch für das Mutterschaftsgeld interessant sein. Den das wird nach deinem Verdienst berechnet. Also bis zu 13 € von der kk pro Tag und Rest durch den AG.

von Felica am 21.01.2022, 22:12



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

ch habe 12 Monate Elterngeld bezogen und es endet am 6.3.22. der neue Mutterschutz beginnt am 15.4. das sind ja dann schon ca. 1,5 Monate die ins Neue als 0 reingehen und würden mein Elterngeld um gute 142€ verringern. Ich finde schon dass das viel ist. Und es sich lohnt wenn es vll doch nur 80 oder 90€ weniger sind denn das Elterngeld krieg ich ja wieder für ein Jahr. Wie meinst du ich kann bis zu 14 Monate ausklammern lassen? Ja nur wenn ich 14 Monate Elterngeld gehabt hätte oder? Interessant wäre vor allem eben auch wenn ich einen Job finde befristet genau bis Beginn Mutterschutz, dann muss doch der AG die Differenz auch nicht zahlen oder? Also falls schon stellt mich ja keiner an wenn er schon weiß dass er für 6 Wochen mich fürs nix tun mitzahlen muss. Aber falls der AG das eben nicht muss ist dass mutterschutzgeld dann nur das von der Krankenkasse?

von Zizibe am 22.01.2022, 07:51



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Nein, es sind genau 0 Monate die mit 0 € einhergehen. Wenn du es richtig machst. Du musst aber die Voraussetzungen für ALG1 erfüllen, sprich die Kinder müssen betreut sein, du hast noch Anspruch auf ALG1 und du meldest dich entsprechend rechtzeitig arbeitslos. Was du hoffentlich bereits getan hast. Alternative wäre noch, du lässt den letzten Monat Basis-.EG in 2 Monate EG Plus ändern, das dürfte aber knapp werden da du die letzte Auszahlung EG ja um den 6.02.22 herum bekommen müsstest. Wenn Du 1 Jahr EG für das ältere Kind genommen hast, dieses am 6.03.22 endet, fällt der komplette Monat März bereits aus der Berechnung des neuen EG heraus. Da im April dein Mutterschutz beginnt, fällt auch der März heraus. Es werden also beim neuen EG die Monate genommen welche auch beim ersten Kind gezählt wurden. Da du allerdings nach dem EG nicht mehr krankenversichert bist, außer du kannst in die Versicherung deine Ehemannes und du auch nur Mutterschaftsgeld von der KK bekommst wenn du Anspruch auf ALG1 hast, wäre das dein größtes Problem. Oder du suchst dir wirklich für die Zeit einen versicherungspflichtigen Job und bekommst anhand dessen auch Mutterschaftsgeld. Endet dein AV genau zum neuen Mutterschutz, kann es sein das du sehr viel stress mit der KK und mit dem AA hast, weil sich dann beide weigern zu zahlen. Also sehr blöde Idee

von Felica am 22.01.2022, 08:58



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Falls du es immer noch nicht glaubst, einfach bei der EG-Kasse anrufen oder mal deine genauen Daten beim EG-Rechner eingeben. Dann siehst du das selbst wenn du arbeitest, es keinen Unterschied mehr beim EG macht, lediglich beim Mutterschaftsgeld. Und bei der Frage ob du beim zweiten Kind über das EG versichert bist, über deinen Mann oder es selbst zahlen musst - trotz EG.

von Felica am 22.01.2022, 09:02



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Ich habe noch mal nachgelesen.... Wenn du bis 6.03 Elterngeld beziehst (12. Lebensmonat) meldest du dich zum 7.03 arbeitslos bei entsprechenden Voraussetzungen. Der Monat zahlt dann trotzdem NICHT mit 0€ rein. Weil da eben Elterngeld ist und der Monat ausgeklammert wird. Kannst du dich nicht arbeitslos melden, wechselst du in die Familienversicherung und bist darüber auch versichert kostenlos solange du Elterngeld beziehst. Glaub dann gibt es aber nur Mutterschaftsgeld den einmalbetrag. Der Monat april fällt auch schon wieder raus, weil da der Mutterschutz beginnt. Ein job zwischen den beiden abschnitten, macht es nur kompliziert und hilft beim Elterngeld null, weil eben die Monate März und April raus fallen.

Mitglied inaktiv - 22.01.2022, 09:21



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

@felicia: Achso, die angefangenen Monate zählen als Bezug ja dann klingt das logisch. Dann sehe ich auch ein, dass die Elterngeldstelle mein Ansprechpartner für Fragen dazu ist. Dankeschön für die kompetente Antwort. Das mit der KV dürfte kein Problem sein. Denn ich hatte vor dem Elterngeld 3 Monate ALG1 bekommen. Und gem. dem was die mir bei Agentur für Arbeit damals gesagt haben, nehme ich die restl. Monate wo ich Anspruch habe, also aktuell noch 9 mit nach der Elterngeldzeit. Hab mich auch schon fristgerecht Arbeitssuchende gemeldet und hab offiziell einen Krippenplatz. Von daher ist das ja alles gesichert.

von Zizibe am 22.01.2022, 09:36



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Dann mache das über das Arbeitslosengeld, es zählt nicht mit rein! Mutterschaftsgeld gibt es dann von der KK in höhe Arbeitslosengeld und dann das gleiche Elterngeld wie jetzt

Mitglied inaktiv - 22.01.2022, 09:39



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

@gernemama: vielen Dank für die kompetente Antwort auf diesen springenden Punkt bin ich dann leider nicht gestoßen bei meinen Recherchen. Da macht arbeiten leider wirklich sogar keinen Sinn mal wieder typisch Rechtssystem Lieben Dank alle für die super Antworten

von Zizibe am 22.01.2022, 09:39



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Arbeit würde nur Sinn machen, wenn mehr Monate überbrückt werden müssten. Und es ein unbefristeter Vertrag wäre. Dann gäbe es ja mehr muschu Geld

Mitglied inaktiv - 22.01.2022, 10:22



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Mal noch eine Frage an die Profis hier : wenn ich nun Arbeitslosengeld bekomme. Ich darf ja trotzdem bissle was dazu verdienen, ich glaube das sind 165€. Wäre da ein Problem für da EG das dann danach wieder kommt. Eigentlich doch nicht denn die Monate sind ja ausgeklammert und offiziell ALG I

von Zizibe am 23.01.2022, 22:46



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Das Elterngeld erhöht es nicht, weil du ja die Monate ausklammern lässt. Später beim Bezug vom Elterngeld wird das Geld aber angerechnet, mindert das Elterngeld aber.

Mitglied inaktiv - 24.01.2022, 10:01



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Ok. Klar dass es angerechnet wird später. Dachte eben nur daran das ALG I etwas aufzubessern da es weniger als EG ist. Und eben auch nur für die Zeit während ALG. Hatte nur bedenken dass dann nicht statt Ausklammerung die 165€ dann als Einkommen Zählen und die Rechnung für das neue EG reingehen statt Ausklammerung

von Zizibe am 24.01.2022, 14:26



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

März wird ausgeklammert weil da Elterngeld gezahlt wird und der April wegen Beginn Mutterschutz. Was dazwischen ist, interessiert nicht.

Mitglied inaktiv - 24.01.2022, 14:41



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