Guten Tag Frau Bader,
ich habe am 13.12.2021 meinen ET und bin nur noch bis zum 31.10.2021 beschäftigt. Bedeutet das, dass ich ab dem 01.11.2021 Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekomme, oder habe ich keinen Anspruch, da ich nicht mehr angestellt bin? Falls ich Muttschaftsgeld bekomme, beginnen dann die 12 Monate alg1 im Anschluss oder verkürzt sich der Anspruch auf alg1 mit dem Mutterschutz?
Viele Grüße
von
DanielaKrü
am 23.06.2021, 16:24
Antwort auf:
Bekomme ich Mutterschaftsgeld währen meiner beginnenden Arbeitslosigkeit?
Hallo,
Sie müssen sich 3 Mo. vor Beendigung des Vertrages arbeitssuchend melden.Dann bekommen Sie ab dem ersten Tag nach Beendigung des Vertrages ArbGeld1.
Wenn dann der Mutterschutz beginnt, bekommen Sie MG in Höhe von Krankengeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2021
Antwort auf:
Bekomme ich Mutterschaftsgeld währen meiner beginnenden Arbeitslosigkeit?
Du meldest dich 3 Monate vorher beim Amt arbeitssuchend und arbeitslos ab dem 1.11.2021. Manche zicken dann, dann würde ich erwähnen das du auf den vorgeburtlichen mutterschutz verzichtest weil du arbeiten willst. Auch wenn die es eigentlich nicht dürfen, versuchen dir es immer wieder mit der Aussage, daß du dem Arbeitsmarkt wegen mitterschutz nicht zur Verfügung stehst. Aber um mutterschaftsgeld zu bekommen, musst du Anspruch auf ALG1 haben. Da der vorgeburtliche mutterschutz freiwillig ist und man nicht gezwungen ist den direkt am selben Tag abzutreten am dem er rechnerisch beginnt, könntest du theoretisch einen Tag ALG1 beziehen und den Rest mutterschaftsgeld. Das wird aber von der kk in Höhe Krankengeld sein. Und da ist es dann recht egal ob ALg1 oder Mutterschaftsgeld. Wichtiger ist dann das nach Geburt. Weil das ist höher als EG ab Geburt und wichtig wegen Krankenversicherung.
Vermeide Komplikationen wie BV oder AU über den 30.10.21 hinaus.
von
Felica
am 23.06.2021, 18:08