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Hallo, ich bin seit 01.08.2009 arbeitslos und beziehe ALG I noch bis zum 31.07.2010. Der Entbindungstermin ist der 21. Mai 2010. Bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK? Wenn ja was passiert mit dem ALG I? Wenn ich nur das Geld von der KK bekomme wäre es weniger als mein ALG I. Wie wird das geregelt? Oder brauche ich in diesem Fall gar nicht in den Mutterschutz gehen, sondern beziehe einfach das ALG I weiter bis zum Erziehungsgeld? Ist das überhaupt möglich? Wenn ich das Erziehungsgeld sofort nach der Geburt beantrage, habe ich ja 2 Monate weniger ALG I bekommen als mir zusteht. Bekomme ich diese nach der Erziehungszeit noch oder ist es möglich ganz normal ALG I bis zum Ende (31.07.2010) zu beziehen und dann das Erziehungsgeld? Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo, Sie bekommen MG von der KK in Höhe des ArbGeld I. Der Anspruch auf ALG I ruht während des Bezuges von Mutterschaftsgeld gemäß § 142 Abs.1 Nr.2 SGB III. Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld sind Sie gemäß § 224 Abs.1 SGB V BEITRAGSFREI in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Nach Ablauf des Beschäftigungsverbotes erhalten Sie von der Agentur für Arbeit ALG I, sofern Sie sich den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stellen und Sie noch einen „Restanspruch“ an ALG I haben und Ihre 360 Tage nicht verbraucht sind. Liebe Grüsse, NB
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