KatharinaP30
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Elternzeit in Teilzeit gearbeitet habe (15%), möchte mein Arbeitgeber für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses während des neuen Mutterschutzes nun des Entgelt der letzten drei Monate der Teilzeittätigkeit zugrunde legen. Mein Arbeitgeber begründet sein Vorgehen damit, dass ich die Elternzeit nicht VORZEITIG beendet wurde, sondern ausgelaufen ist. Meiner Meinung nach sollte das jedoch irrelevant sein, da meine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes beendet ist und somit mein alter Vollzeitvertrag wieder aufleben. Damit ich durch die Teilzeittätigkeit in Elternzeit nicht benachteiligt werde, müssten die letzen drei Abrechnungsmonate aus der Zeit vor meiner Elternzeit zugrunde gelegt werden. Können Sie mir hier weiterhelfen? Vielen Dank
KielSprotte
Ist nur die EZ beendet, oder auch der tz Vertrag?
KatharinaP30
Die Teilzeittätigkeit war auf die Elternzeit beschränkt und wurde auch nur bis zum 20.07.25 verlängert - ist also zum Ende der Elternzeit ebenfalls beendet.
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