Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine kurze Frage bezüglich dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich habe vor zwei Wochen mit dem zweiten Kind entbunden. Um in den Mutterschutz zu gehen, habe ich dazu die Elternzeit für mein erstes Kind vorzeitig beendet. Aktuell bin ich also im Mutterschutz und habe bereits von der Krankenkasse mein Mutterschaftsgeld erhalten. Im Anschluss an den Mutterschutz werde ich meine neue Elternzeit, sowie die restliche Elternzeit des ersten Kindes in Anspruch nehmen. Ich habe einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag, bei Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft bekam ich ein Beschäftigungsverbot. Während der Elternzeit fürs erste Kind habe ich nicht gearbeitet. Meine Frage: Steht mir ein Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank.
von schwanger123456 am 07.03.2023, 07:50