Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger und möchte mit Beginn der Mutterschutzfrist, die Elternzeit vorzeitig beenden. Wird dann der Arbeitgeberzuschuss zu meinem Mutterschaftsgeld auf Basis meiner Vollzeitbeschäftigung berechnet oder wird meine Teilzeitbeschäftigung als Berechnungsgrundlage herangezogen, weil diese auch für nach der Elternzeit vereinbart ist? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Karina Friese
von Karina07 am 17.07.2023, 22:36