Caro9911
Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss. Ich habe einen Vollzeitvertrag und bin fest angestellt. Mein erstes Kind wurde 2022 geboren und ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich hatte vor der Elternzeit meine Stunden auf 30 reduziert. Dies war befristet bis Ende 2024. Januar 2025 fing ich an, bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Im August erwarte ich mein zweites Kind. Ich habe daher meine Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet. Mein Arbeitgeber hat mir nun den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anhand der befristeten Teilzeit mit 30 Stunden aus 2023 gezahlt. Nun zu meiner Frage: ist das richtig? Oder müsste der Zuschuss anhand meines aktuell gültigen Vollzeit Vertrages gezahlt werden? Ich bin der Meinung, die Reduzierung der Stunden ist ja abgelaufen und der Zuschuss wird nach aktuellem Vertrag gezahlt? Mein Arbeitgeber ist der Meinung, es zählen die 3 letzten abgerechneten Monate vor der Elternzeit. (Bin seit 2022 durchgehend in Elternzeit) Ich stoße da auch leider auf taube Ohren und im Internet finde ich nichts konkretes. Wäre sehr dankbar für eine Einschätzung.
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Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei folgendem Anliegen weiterhelfen: ich war in Elternzeit mit Kind Nr. 1, als ich wieder schwanger wurde. Die Elternzeit habe ich fristgerecht gekündigt, um die Mutterschutzfristen erneut zu nutzen. Darauf ging der AG damals trotz Einschreiben schon nicht ein. Nun bin ic ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...