PeppiPopcorn
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll das Mutterschaftsgeld soweit aufstocken, dass das Gehalt von vorher erreicht wird - sprich, 530 € auf den Monat gerechnet. Andererseits habe ich die Information gefunden, dass wie beim "normalen" Mutterschaftsgeld trotzdem 13 € Mutterschaftsgeld pro Kalendertag (die ich ja gar nicht bekomme) als Berechnungsgrundlage genommen werden. Dementsprechend stünden mir nur etwa 4,64 pro Kalendertag zu, was ja INSGESAMT nur etwas über 400€ wären. Welche Art der Berechnung trifft in meinem Fall nun zu? Vielen Dank und liebe Grüße Laura
KielSprotte
Genau, die 13 Euro werden fiktiv angerechnet, auch wenn du sie nicht bekommst.
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