TnaMUC
Sehr geehrte Frau Bader, Kind 1 wurde im Mai 2019 geboren. Kind 2 kommt voraussichtlich im Juni 2020. Vor Kind 1 war ich vollzeit tätig, seitdem es da ist, bin ich in Elternzeit (EG Plus Bezug) und arbeite seit Oktober letzten Jahres Teilzeit beim selben AG. Diese teilzeit Beschäftigung ist zunächst bis September 2020 befristet (je nachdem ob sich das lohnt, wollte AG diese teilzeit Besch. danach weiter verlängern). Da ich nun mit Kind 2 schwanger bin, will ich mit Vortag Beginn MuSchFrist die Elternzeit beenden damit ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Ist es richtig dass sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem vorherigen Vollzeitgehalt vor Kind 1 berechnet ?Ist der Paragraph 21 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG die dazugehörige Rechtsgrundlage? Wenn nein wo steht das (leider benötige ich dringend die Rechtsgrundlage) und auf wen ist der Paragraph 22 des selben Gesetzes anzuwenden den der widerspricht dem o.g. Paragraphen??? Außerdem würde es mich interessieren ob das Teilzeit Beschäftigungsverhältnis zusammen mit EZ beendet werden muss oder versteht sich das von selbst ? Und lebt es nach der Mutterschutzfrist (nach der ich ja wieder in EZ - zunächst weiterhin für Kind 1 gehen werde) wieder von selbst auf oder ist es dauerhaft beendet und ich muss einen neuen Teilzeit Vertrag mit dem AG aushandeln? Während ich in Mutterschutz bin, übernimmt mein Ehemann das EG Plus für Kind 1. Danach nehme ich es wieder und wenn es aufgebraucht ist, fahre ich mit Elternzeit und Elterngeld für Kind 2 fort. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!!
Hallo, 1. Sie beenden die EZ vor Beginn des neuen Mutterschutzes und, da die TZ auf den Mutterschutz befristet war, bekommen das MG aus dem VZ-Lohn 2. Grundlage für das EG von Kind 2 sind die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne MOnate mit MG und EG von Kind 1 bis zu dessen 14 Lebensmonat Liebe Grüße NB
TnaMUC
Ergänzung: mein Beschäftigungsverhältnis ist unbefristet, die Befristung der Teilzeit und die mögliche Verlängerung über September 2020 hinaus war nur für die Dauer der Elternzeit gedacht. Nach Ablauf der Elternzeit würde ich wieder normal vollzeit arbeiten.
Ani123
Du kannst deine EZ fürs 1.Kind zu Beginn des Mutterschutzes 2.Kind beenden. Mutterschutzgehalt gibt es aus der VZ-Tätigkeit. Mit Beendigung der EZ fürs 1.Kind endet der TZ in EZ Vertrag. Warum möchtest du nach dem Mutterschutz wieder EZ fürs 1.Kind nehmen? Du könntest dir doch das ausgehende EGplus fürs 1.Kind vor der Geburt des 2.Kindes auszahlen lassen. Somit kannst du nach der Geburt fürs 2.Kind EZ und EG dafür nehmen. Die verbliebene EZ vom 1.Kind kannst du bis zum 8.Geburtstag nehmen. Selbstverständlich kann dein Mann fürs 1.Kind auch EGplus beziehen. Rechne doch mal aus wieviel Monate du abgibst ehe der Mutterschutz 2.Kind beginnt? Oder er nimmt Basis-EG, was noch bis Juli 2020 möglich wäre. Und auch da kann er bis zu 30 Std./Woche arbeiten. (Bsp. hast du 2 Monate Basis-EG gehabt [Zeitraum Mutterschutz], danach bis zu Beginn des Mutterschutzes 9 Monate EG plus. Somit blieben noch 4 Monate Basis-EG [da es nur bis 14.Lebensmonat gezahlt wird] bzw. 11 Monate EG plus [bis 22.Lebensmonat berechnet]. Das ist ein Beispiel, daher stimmen die Monate vermutlich nicht.) Desweiteren kann er auch noch 2 Monate EZ mit Basis-EG fürs 2.Kind nehmen. Wenn du nach der Geburt fürs 2.Kind wieder EZ fürs 1.Kind nimmst verschenkst du EG fürs 2.Kind, denn dieses wird für max.14 Monate bzw. 24 Monate gezahlt, wobei mind. 2 Monate vom anderem Elternteil genommen werden muss. Daher solltet ihr überlegen, ob evtl. auch eine Auszahlung in Frage kommt. Diese sollte vor der Geburt erfolgen. Beziehst du EG/EGplus fürs 2.Kind und bekommst noch EG/EGplus fürs 1.Kind, so wird Letzteres angerechnet und EG/EGplus fürs 2.Kind fällt geringer aus. Die Elterngeldstelle kann dir da auch behilflich sein und die möglichen Optionen vorstellen.
Felica
Die Userin arbeitet seit Oktober wieder und hatte noch kein Jahr EG. Sollte sie nun die monate in denen sie gearbeitet hat von EG plus auf Basis ändern lassen würde das Einkommen sich negativ auswirken. Entsprechend wäre es dumm in diesem Falle auf Basis zu ändern.
Mitglied inaktiv
An die AP... Du beendest vor neuen Mutterschutz deine Elternzeit von Kind 1. dann endet auch die Teilzeitbeschäftigung. Darauf beziehst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Vollzeitlohn von vor Kind 1. Nach Ende Mutterschutz Kind 2 nimmst du Elternzeit und Elterngeld für das 2. Kind. Die Elternzeit von Kind 1 lässt du übertragen. Elterngeld von Kind 1 muss enden bevor Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Es wird sonst alles miteinander verrechnet.
TnaMUC
Vielen Dank für eure Antworten. Und ja genau, ich wandle das EG Plus nicht in Basis EG um weil man es sonst rückwirkend nochmal berechnen würde weil ich ja gearbeitet habe und da könnte es sein dass ich drauf zahlen muss. Außerdem möchte ich solange es geht bezahlte EZ nehmen damit ich länger bezahlte Zeit daheim habe und die Kinder nicht so früh in Kita müssen damit ich vollzeit arbeiten kann. Aber weiß nun jemand noch die Rechtsgrundlage die er mir nennen kann? Vielen Dank vorab und ein schönes Wochenende.
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