Marc0703
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes problem mit der steuerberater meine arbeitgeber: Meine frau ist in elternzeit (Elterngeld plus) für das 1e kind bis 11 oktober 2018. Das 1e Kind ist geboren am 12 oktober 2016, davor hat Sie vollseit gearbeitet. Im Elternseit hat Sie nicht gearbeitet. Letzen Jahr ist Sie wieder schwanger geworden und ihr mutterschutz für das 2e kind hat schon am 30 Marz 2018 angefangen. Im Januar hat Sie den laufende Elternzeit von das 1e Kind auf Grund neuer Mutterschutzfristen vorzeitig beendet und den Arbeitgeber das auch schriftlich mitgeteilt. Sie bekommt mutterschaftsgeld 13 euro pro tag von der krankenkasse AOK. So weit so gut, aber jetzt sagt der steuerberater von ihre Arbeitgeber das folgende: "Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet sich aus dem Durchschnitt des Gehalts der letzten 3 Monate. Da Ihre Frau 0,00 € Gehalt bezogen hat, kann auch kein Arbeitgeberzuschuss ausgezahlt werden. Eine Arbeitnehmerin, die während der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeitet, erhält, wenn Sie Ihre laufende Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfristen vorzeitig beendet, während der Mutterschutzfristen (sofern anspruchsberechtigt) Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuss bemessen am ursprünglichen Einkommen (Vollzeit). Beendet sie ihre Elternzeit nicht vorzeitig, erhält sie nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Beendet sie ihre Elternzeit nicht vorzeitig, (d.h. man geht wieder arbeiten und verdient Geld) erhält sie nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.Die Möglichkeit kann bestehen, dass Ihre Frau die Elternzeit beendet hat, jedoch ist sie nicht wieder arbeiten gegangen und hat Gehalt bezogen, aus dem das Mutterschaftsgeld über diese 13,00 € gezahlt werden soll. Laut Aussage der Krankenkasse hat Ihre Frau die Elternzeit nicht beendet.Ich kann Ihnen ein Beispiel geben: Nettoverdienst z.B: 800,00 Anteil KK 13,00 pro Tag = 390,00 AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld 410,00 Bei einem Nettoverdienst von 0,00 € kann der AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auch nur 0,00 € betragen, jedoch zahlt die KK weiterhin Kalendertäglich 13,00" So der steuerberater sagt jetzt das meine Frau keine Arbeitgeberzuschuss bekommt. Nach meine Meinung muss der Arbeitgeber das gleiche arbeitsgeberanteil bezahlen wie bei das 1e Kind doch??? So habe ich das auch verstanden hier auf das Foren. Kontte Sie mir bitte meine Frage so antworten, das ich das nach der steuerberater schicken kann. Und was können wir machen wenn der trotzdem sagt der arbeitgeber muss nichts bezahlen? Mit Freundlichen Grüßen und vielen dank. Marc Coort
Hallo, der AG / Steuerberater hat Unrecht. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Vllt kann die KK helfen? Ansonsten schreibt das auch das Ministerium: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/73754?view=DEFAULT Liebe Grüße NB
Dojii
Sehe ich wie du. Deine Frau hat Anspruch auf den AG-Zuschuss, wenn sie die alte Elternzeit passend zur neuen Mutterschutzfrist beendet hat. Da spielt es auch keine Rolle, ob sie dann noch gearbeitet hat oder nicht. Die "letzten drei Monate" bezieht sich dann auch nicht auf die letzten drei Monate vor Beginn der neuen Schutzfrist sondern auf die zuletzt verfügbaren Lohnabrechnungen. Wie der Steuerberater auf die Aussage kommt, dass die Krankenkasse meldet, dass die Elternzeit nicht beendet wurde, weiß ich auch nicht. Es ist eigentlich Aufgabe des Arbeitgebers, das an die Krankenkasse zu melden. Wenn er das vergessen hat ist das nicht die Schuld deiner Frau.
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