Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung des Elterngeldes einfach eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen wird? (so gefunden über die Homepage des Familienportals)   Ich bin ein bisschen unsicher, weil das ja bei den selbstständigen Einkünften anders wäre (alles was ich als Betriebskosten absetze, mindert den Gewinn und damit auch das Elterngeld).   Herzlichen Dank! Zora