Guten Tag Frau Bader, Vor der Geburt erster Kind habe ich in Teilzeit gearbeitet. Mein erstes Kind ist geboren 2022.02, ich habe Elternzeit 2 Jahre und Elterngeld für 1 Jahre genommen. Jetzt Ich bin wieder schwanger ET 2023.08 und habe schön vorzeitig mein Elternzeit beendet. Wegen beginn der neuen Mutterschutzfrist. Wird dann der Arbeitgeberzuschuss zu meinem Mutterschaftsgeld auf Basis meiner Teilzeitbeschäftigung als Berechnungsgrundlage herangezogen von ersten Kind? Und bekomme ich von Arbeitgeber auch diese mal Mutterschaftslohn? Ich verstehe nicht so gut wie funktioniert diese Formalitäten/ Abrechnung mit zweiter Kind. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Paula
von Paulaa am 19.07.2023, 15:39