Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit/Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Teilzeit in Elternzeit/Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss

Sabine13

Beitrag melden

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch noch der Fall eingetreten, dass ich erneut frisch schwanger bin. Ich hoffe alles geht gut.  Wenn ich nun zu Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 meine Elternzeit beende, wie verhält es sich dann mit den Zahlungen bzgl Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss? Wird das anhand meines Teilzeitgehaltes berechnet oder so wie bei Kind 1 wo ich davor Vollzeit gearbeitet habe? Ich habe mal gelesen, man bekommt die Zahlungen so wie bei Kind 1 bzw. so wie man sie nach der Elternzeit bekommen hätte.  Vielen Dank, freue mich auf Antwort. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, einen Anspruch auf TZ haben Sie nur, wenn der Betrieb mind 15 AN hat und Sie mind 15 Std arbeiten wollen. Gütlich geht auch weniger Arbeitszeit. Sie beenden dann zu Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ und erhalten MG in Höhe des VZ-Lohnes. Liebe Grüße NB  


Ani123

Beitrag melden

1) TZ in EZ mit 10 Wochenstunden ist möglich insofern ihr Arbeitgeber zustimmt. Er kann das ohne Begründung ablehnen. Wenn sie mindestens 15 Wochenstunden beantragen und ihr Arbeitgeber lehnt ab muss er das begründen.  2) Sie beenden die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Mutterschaftsgeld gibt es dann wie beim 1. Kind (oder höher, falls es tariflich bedingt ist und in der Zeit Erhöhungen stattgefunden haben). Die übrige EZ können sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen.  Für das EG werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes genommen. Wenn sie für das 1. Kind Basis-EG bezogen haben werden 12 Monate ausgeklammert (Dezember 2023 bis November 2024). Wenn sue mindestens 14 Monate EGplus bezogen haben werden 14 Monate ausgeklammert (Dezember 2023 bis Januar 2025). Für die Zeit werden Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes genommen. Alle Monate ohne Einnahmen fließen mit 0 € ein. Um das EG zu erhöhen wäre es gut wenn sie TZ in EZ arbeiten. Zum EG gibt werden sie bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes den Geschwisterbonus erhalten. Dieser ist 10 % vom neuen EG. Bei EGplus sind es die Hälfte.  Sollten sie mit Beginn des Mutterschutzes noch EG vom 1. Kind beziehen empfiehlt such eine Einmalauszahlung. Denn sollten sie EG für das 1. Kind noch zeitgleich mit EG für das 2. Kind beziehen, so zählt das EG vom 1. Kind als Gehalt und mindert das EG vom 2. Kind. 


Sabine13

Beitrag melden

Vielen Dank für Ihre Antwort. Und wenn man sich auf 10 Stunden einigt, greift trotzdem die Regelung mit dem Mutterschaftsgeld in Höhe des Vollzeit Gehaltes? 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind wurde am 1.9.2016 geboren und meine Elternzeit lief eigentlich bis zum 31.8.2019. Jedoch habe ich diese zum 14.8.2019 beendet, da am 15.8.2019 der Mutterschutz für mein zweites Baby begann. Während meiner Elternzeit habe ich auf 450€ bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Hierfür besteht eine Zusatzvereinbar ...

Hallo Frau Bader, ich gehe Mitte Dezember in Mutterschutz. Ab Ende November werde ich voraussichtlich Krankengeld beziehen (AU wegen Schwangerschaft). Bekomme ich trotzdem den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Aufgrund der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich zuvor nur wenige Monate gearbeitet (seit September 2019). Gehal ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und habe während dieser eine Teilzeitbeschäftigung bei meinem Arbeitgeber beantragt und gehe dieser auch nach. Nun bin ich erneut schwanger und mein Mutterschutz würde am 22.03.2020 beginnen. Um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, werde ich die Elternzeit dann zum 21.03.2020 vorzeitig ...

Sehr geehrte Frau Bader, Kind 1 wurde im Mai 2019 geboren. Kind 2 kommt voraussichtlich im Juni 2020. Vor Kind 1 war ich vollzeit tätig, seitdem es da ist, bin ich in Elternzeit (EG Plus Bezug) und arbeite seit Oktober letzten Jahres Teilzeit beim selben AG. Diese teilzeit Beschäftigung ist zunächst bis September 2020 befristet (je nachdem ob sic ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Anfang April 2017 unser erstes Kind bekommen und Elternzeit bis Anfang April 2020 genommen. Während der Elternzeit habe ich ab Oktober 2018 in Teilzeit gearbeitet. Mitte April 2020 begann nun die vorgeburtliche Mutterschutzfrist für unser zweites Kind. Meine erste Elternzeit endete eine Woche vor Beginn des Mutte ...

Hallo! Ich bin derzeit in Elternzeit, welche ich bis zum 20.05.2022 verlängert habe, da ich ab dem 21.05.2022 wieder in Mutterschutz mit dem 2. Kind bin. Ich habe in dieser Zeit nicht in TZ gearbeitet, habe ich dennoch ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen lieben Dank Supercricket

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine kurze Frage bezüglich dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich habe vor zwei Wochen mit dem zweiten Kind entbunden. Um in den Mutterschutz zu gehen, habe ich dazu die Elternzeit für mein erstes Kind vorzeitig beendet. Aktuell bin ich also im Mutterschutz und habe bereits von der Krankenkasse m ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u ...

Guten Tag Frau Bader, Vor der Geburt erster Kind habe ich in Teilzeit gearbeitet. Mein erstes Kind ist geboren 2022.02, ich habe Elternzeit 2 Jahre und Elterngeld für 1 Jahre genommen. Jetzt Ich bin wieder schwanger ET 2023.08 und habe schön vorzeitig mein Elternzeit beendet. Wegen beginn der neuen Mutterschutzfrist. Wird dann der Arbeitg ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...