Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei Rückwirkendem Steuerklassenwechsel durch Heirat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei Rückwirkendem Steuerklassenwechsel durch Heirat

Birger

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Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gekürzt mit der Begründung, dass für die Nettoberechnung im gesamten Berechnungszeitraum (April, Mai, Juni) die Steuerklasse 5 heranziehen ist, obwohl die Steuerklasse 5 erst ab Juni gilt. Die ursprünglichen Gehaltsabrechnungen der Monate April, Mai, Juni wurden auf Basis der Steuerklasse 1 erstellt. Die Lohnsteuer der Juni-Abrechnung wurde im Zuge der August-Abrechnung rückwirkend korregiert. Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber rückwirkend für die Berechnung des Nettogehalts für Mutterschaftsgeld die ungünstige Steuerklasse 5 für alle Monate des Berechnungszeitraums verwendet? - also ist die Rückwirkende Anpassung zulässig? - und wenn ja, gilt dann wirklich  Steuerklasse 5 für alle drei Monate und nicht nur für den Juni? Herzliche Grüße Familie Schnoor


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich bin kein Steuerberater und musste auch goggeln. https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27lexlohn2023_177f45aaa491c7cfb3e2a670954a036f%27%20and%20%40outline_id%3D%27lexlohn2023_data%27%5D Danach ist ein rückwirkender Steuerklassenwechsel gar nicht möglich und somit besteht Ihr Problem auch nicht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Sie bekommt im Mutterschutz ja das, was sie verdient hätte. Daher ist das so richtig.  Am Brutto ändert sich ja nichts, eben nun mit der 5.  Du hast ja auch ab da die 3 gehabt.    Ihr müsst eh in den Vertrag schauen, beanstanden kann man eine Abrechnung nur sehr befristet wenige Wochen.     


KielSprotte

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Passt doch - der AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse soll ja den Verdienst ersetzen, den eine Frau ohne Mutterschutz erhalten hätte - in diesem Fall also den lt. Berechnung mit Klasse 5.


Birger

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Liebe Frau Bader, Danke für Ihre schnelle Antwort! Ich denke meine Frage richtet sich vermutlich nicht an einen Lohnsteuerberater, denn ich denke es geht hier um eine Rechtsvorschrift oder Verwaltungsvorschrift (ich weiß nicht ob diese Ausdrucke fachlich korrekt sind) wie der Arbeitgeber das durchschnittliche Netto im Sinne des MuSchG Paragraph 20 und 21 in unserem konkreten Fall zu berechnen hat und nicht um eine eigentliche Lohnsteuerfrage. Die Basis der Berechnung ist das laufende Brutto ohne Sonderzahlungen. Von diesem Brutto werden Sozialabgaben und Lohnsteuervorauszahlungen abgezogen und man kommt auf ein Netto, was nicht den originalen Abrechnungen entsprechen muss. der Arbeitgeber macht quasi eine angepasste Nebenrechnungen für die Mutterschaftgeldberechnung. Die Frage ist welche Steuerklasse der AG in welchem Monat in unserem Fall für diese Nebenrechnung zu verwenden hat. Die Elterngeldstelle beispielsweise hat ihr eigenes Netto ausgehend von unseren laufenden Bruttogehältern berechnet. Beim Elterngeld ist es Vorschrift, dass die überwiegende Steuerklasse im Bezugszeitraum zu verwenden ist. Wir konnten bisher keine vergleichbare Vorschrift in Bezug auf das Mutterschaftsgeld finden. Das MuSchG konkretisiert hier nicht ausreichend. Deshalb die Frage, ob es ergänzende/konkretisierende Vorschriften oder passende Rechtsurteile gibt. Anbei eine Tabelle die unseren Fall zusammenfasst.                               Steuerklassen                              April, Mai, Juni A: ursprünglich      1        1       1 B: nach Heirat*      1        1        5 C: verw. für MG**   5        5        5 * so wird es in unserer Jahreslohnsteuererklärung Verwendung finden. Der Steuerklassenwechsel im Juni war rückwirkend von uns beim Finanzamt beantragt. Im Falle einer Heirat ist ein rückwirkender Wechsel möglich. ** Auf der Basis hat der AG das Netto für Mutterschaftsgeld (MG) in seiner "Nebenrechnung" berechnet. Wir fragen uns, ob A, B oder C für die Berechnung des Mutterschaftgeld zu verwenden ist. Der Unterschied zwischen A und C machen 600 Euro in Bezug auf das Mutterschaftsgeld aus. Herzliche Grüße Familie Schnoor  


Birger

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Ergänzung: 600 Euro sind es für die gesamte Mutterschutzzeit.


Birger

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Nach dem gemeinsamen Jahreslohnsteuerausgleich ist es unerheblich welche Steuerklasse die Ehepartner hatten, da die Steuerklassen nur die Vorauszahlungen bestimmen, aber nicht die im Jahr abzuführende Steuer von uns Ehepartnern insgesamt. Am Ende Haben wir einfach nur erheblich weniger Mutterschaftsgeld erhalten ohne einen ausgleichenden Steuervorteil gehabt zu haben. Ist das wirklich so richtig?


Dojii

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Es gelten die Nettolöhne, die in drei zugrunde gelegten Monaten tatsächlich gezahlt wurden.  In deinem Fall also der Lohn aus April (SK 1), Mai (SK 1) und Juni (SK 5). Daraus wird ein Durchschnitt (addierter Nettolohn der drei Monate geteilt durch 90 Tage) gebildet und aus diesem errechnet sich dein AG-Zuschuss.  So gesehen gehen beide Steuerklassen in die Berechnung ein.  Dass du im Mutterschutz selbst dann eigentlich die Steuerklasse 5 hast, spielt keine Rolle. Das sagt auch das BSG in seinem Urteil: "Wie nun das BAG entschied, ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aber auch hier nach der früheren Steuerklasse III zu berechnen. Denn der Zuschuss werde nicht (!) nach dem Lohnausfall berechnet. „Es kommt nach der gesetzlichen Regelung nur auf die Nettovergütung an, die in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Beginn der Schutzfrist bezogen wurde“, heißt es in dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 19. Mai 2021. Ein Missbrauch sei der Klägerin nicht vorzuwerfen. Dass Mütter in solchen Fällen die Steuerklasse wechseln, sei üblich." Az.: 5 AZR 652/11


Birger

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Hallo Dojii, Danke dass heißt der Fall B wäre in meiner Tabelle für meine Frau Richtig gewesen. wir werden das beim Arbeitgeber so entsprechend beanstanden. Danke.


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