Fairy&Tails
Hallo, wir haben am 03.08.2024 geheiratet und erwarten am 24.04.2025 ein Kind. Wir möchten nun in Steuerklasse 3/5 wechseln (3 für die Mutter, um das Elterngeld nach der Geburt zu erhöhen). (...Die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen...) Hätten wir damit die Frist verpasst? Oder wird durch die rückwirkende Steuerklassenänderung des Hochzeitsjahres auf das ganze Jahr die Frist dennoch eingehalten? (...Wird der Antrag bis zum 30. November desselben Jahres abgegeben, gilt die beantragte Steuerklassenkombination rückwirkend für das gesamte vergangene Jahr...)
Hallo, nein, für das EG nicht rückwirkend. Aber Sie haben doch kein Problem. Es geht ja ab August, also bis einschließlich Feburar. Der Mutterschutz beginnt erst im März. Liebe Grüße NB
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