Mandy85
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Der ET ist am 10.01.2025 und der Mutterschutz würde am 30.11.2024 beginnen. Wir möchten nun die Steuerklassen wechseln (ab Juni), damit ich mehr elterngeld bekomme. Wird der November noch als bemessungszeitraum berechnet? Ich müsste ja 6 Monate in der günstigen steuerklasse sein, reicht das jetzt noch? Mit freundlichen Grüßen Bea
Hallo, ja, das kann man beantragen. Liebe Grüße NB
Dojii
Nicht automatisch, du musst das aktiv im Elterngeldantrag eintragen, dann erst wird es berücksichtigt.
MamavonMia123
Ich bin kein Experte, aber soviel ich weiß musst du aktiv auf den 30.11.24 als vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und erst ab 1.12. in den Mutterschutz gehen. Da es ein Wochenende ist, ohne Folgen... Aber dann gilt der November noch..
Dojii
Nein, man kann bei der Elterngeldberechnung auch den November mit reinnehmen, ohne aktiv auf den Mutterschutz zu verzichten, wenn man das möchte. Dafür gibt es ein extra Feld im Antrag.
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