Hallo Frau Bader.
Geburtstermin für unser erstes Baby ist im Oktober 2019.
Wir sind automatisch von Steuerklasse 1/1 (Mann/Frau) in die 4/4 gewechselt (Hochzeit Juli 2019).
Ist es nun sinnvoll für das ganze Jahr rückwirkend wegen Steuervorteile auf 3-5 (3 Mann /5 Frau) zu wechseln? Beide Arbeitnehmer, Mann verdient sehr gut.
Hat das aber zur Folge, dass das Elterngeld meiner Frau mit der Steuerklasse 5 ab Jan. bis Juli (Zeitraum 7 Monate) berechnet wird und nicht mit Steuerklasse 4??
Oder ist es am besten eine Änderung der Steuerklassen auf 3/5 ab Juli zu beantragen, damit das Elterngeld meiner Frau bei Steuerklasse 4 errechnet wird?
Bitte um kurze Rückmeldung.
Vielen herzlichen Dank!
von
Madsen09
am 25.09.2019, 09:43
Antwort auf:
Ändert sich das Elterngeld rückwirkend bei Steuerklassenwechsel?
Hallo,
um einen Steuervorteil nutzen zu können, müsste Ihre Frau mindestens sieben Monate die neue Steuerklasse haben. Rückwirkend ändern kann man das nicht, weil zuvor die Voraussetzungen nicht bestanden haben.
§ 2e BEEG macht keine Ausnahme für das Jahr der Eheschließung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2019
Antwort auf:
Ändert sich das Elterngeld rückwirkend bei Steuerklassenwechsel?
Danke für Ihre schnelle Antwort. Aber das Elterngeld, wird das rückwirkend auf die Steuerklasse 5 angepasst, wenn wir eben jetzt für das gesamte Jahr 2019 auf 3/5 wechseln?
von
Madsen09
am 25.09.2019, 13:22
Antwort auf:
Ändert sich das Elterngeld rückwirkend bei Steuerklassenwechsel?
Nein, hat sie doch geschrieben
von
Felica
am 26.09.2019, 09:16
Antwort auf:
Ändert sich das Elterngeld rückwirkend bei Steuerklassenwechsel?
Ich sehe das anders. Wenn die Steuerklassen rückwirkend, ab Januar 2019, geändert werden, dann werden auch die Gehaltsabrechnungen korrigiert (Achtung: bei Änderung von 1 auf 5 musst du dann kräftig was zurückzahlen). Und natürlich wirkt sich das dann auch auf das Elterngeld aus. Es wird ja nicht das Elterngeld rückwirkend korrigiert (das ist ja noch gar nicht berechnet) sondern das Gehalt.
Ich persönlich würde die Steuerklasse nicht vor Ende des Elterngeldbezugs wechseln, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und man bei Steuerklasse 3/5 dann häufig noch einmal kräftig etwas nachzahlen muss, wenn man nicht extrem viel absetzen kann.
von
chrissicat
am 27.09.2019, 07:11