hepe2599
Hallo, ich habe im Juli diesen Jahres geheiratet und wir versuchen nun ein Baby zu bekommen. Mein Mann verdient deutlich mehr - daher wäre eigentlich die Kombination er 3 und ich 5 am vorteilhaftesten (aktuell sind wir noch in 4/4). Nun habe ich gelesen, dass wir - sobald wir einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen halten am besten andersherum wechseln sollten, damit ich möglichst viel Elterngeld bekomme. Auf dem Antrag zum Steuerklassenwechsel gibt es die Möglichkeit, die neue Wahl rückwirkend im Jahr der Eheschließung zu beantragen.... Diese Option muss ich nicht auswählen, um das Mehr an Elterngeld zu bekommen oder? Schließlich ist diese Wahl ja ohne die Elterngeld Betrachtung eher negativ für unser HH-Nettoeinkommen ist... habe ich das so richtig erklärt und verstanden? Ich danke für die Hilfe!
Hallo, es gilt die Steuerklasse für die Berechnung des Elterngeldes, die Sie in den letzten zwölf Monaten vorwiegend hatten, also mindestens sieben Monate. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf ein ...
Liebe Frau Bader, ich leite die Frage meiner Schwester weiter... Kind lebt bei ihr, Vater hat nun gerichtlich durchsetzen können, dass die Jugendamtsurkunde (Titel Unterhalt) rückwirkend für 2,5 Jahre geändert wird ( er muss weniger Unterhalt zahlen aufgrund von reduzierten Einkommen). Abgesehen davon, dass sie verblüfft ist, das die Urkunde ...
Hallo, wir haben am 03.08.2024 geheiratet und erwarten am 24.04.2025 ein Kind. Wir möchten nun in Steuerklasse 3/5 wechseln (3 für die Mutter, um das Elterngeld nach der Geburt zu erhöhen). (...Die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen...) Hätten wir damit die Frist verpasst? Oder wird durch die ...
Hallo Frau Bader, Und zwar geht es darum, Ich war unter Vetrag bis März 2022 und meine Tochter ist im April 2022 geboren. Ich habe regulär Elterngeld bezogen für ein Jahr bis April 2023. Seit meinem Mutterschutz habe ich auch nicht mehr gearbeitet. nun bekommen wir unseren Sohn ET07.01.2025 und wollte gerne den Elterngeld Trick ausprobie ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Hallo Frau Bader. Ich habe 3 Kinder (1. Kind 27.05.2017, 2.kind 26.02.2019 und 3.Kind 27.03.2022). Ich habe Elternzeit genommen von meinem ersten beiden Kindern und hatte aber noch einen Rest von 1 Jahr 4 Monate von meinem ersten Kind übrig. Seit Geburt meines 3. Kindes hab ich nun 3 Jahre Elternzeit von Kind 3 genommen. Leider hab ich vergess ...
Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...
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