Dine1982
Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nachdem ich mich endlich getrennt habe, bedrohte er mich (Morddrohung), dass ich ihn nicht als Vater angeben soll. Dies tat ich aus Angst auch nicht. Es gibt bis heute keine Vaterschaftsanerkennung und er hat nie gezahlt. Angezeigt habe ich ihn auch nicht. Gibt es da noch Möglichkeiten den Unterhalt rückwirkend einzuklagen? Vielen lieben Dank schon einmal.
Hallo, Unterhalt kann von dem Monat an gefordert werden, in dem man ihn erstmals geltend macht. Wenn das nicht geschehen ist, geht es rückwirkend nicht. Liebe Grüße NB
annarick
Ehrlich gesagt würde ich einen gewalttätigen Drogensüchtigen nicht in mein Leben holen. Hast du denn irgendwelche Zahlungen vom Jugendamt erhalten?
Sternenschnuppe
Nein. So hart es klingt, Du hast ihr den unterschlagen, indem Du als ihre Vertreterin auf ihre Rechte verzichtet hast, die Du hättest einfordern müssen. Davon ab, Du hast sie versorgt, denkt sie sie bekommt jetzt tausende von Euro aufs Konto? Von welchen Geldern hast Du gelebt? Wenn sie in Ausbildung ist und noch unterhaltsberechtigt, dann kann sie jetzt! Anerkennung und Unterhalt fordern. Ab jetzt
Dine1982
Hallo Annarick, es geht nicht darum ihn wieder ins Leben zu lassen. Das will sie auch nicht. Deshalb habe ich damals auch so gehandelt. Ich hatte Unterhaltsvorschuss erhalten in den ersten Jahren und angegeben das der Erzeuger unbekannt sei.
Dine1982
Hallo Sternenschnuppe, Ich war damals nicht in der Lage ihn anzuzeigen oder Unterhalt einzufordern. Verzichtet habe ich so gesehen nicht. Mal laut gedacht, wenn ein Vertrag aufgrund einer Drohung nicht wirksam ist, müsste auch im Umkehrschkuss die Bedrohung und Gewalt eines nicht gelten gemachten Forderung auch möglich sein. Daher auch die Nachfrage. Was zukünftig möglich ist wissen wir, es geht nur um das Rückwirkend. Für mich ist das Gesetz nicht eindeutig. Im Grunde steht drin, wenn der eine Elternteil nicht in der Lage war aufgrund des Verschulden des Unterhaltsplichtigen. (Sorry hab gerade nicht den genauen Wortlaut vom Gesetz).
WonderWoman
wo hat sie den unterhalt eingeklagt und wer hat ihr gesagt dass das nicht möglich ist? grundsätzlich: vor der klage steht die vaterschaftsanerkennung. wenn es die bis heute nicht gibt ist eine klage natürlich nicht möglich, weder für die vergangenheit noch für die zukunft. wenn dann die vaterschaft anerkannt ist - was wahrscheinlich nicht von heute auf morgen geht, er wird ja nicht jetzt plötzlich widerspruchslos die vaterschaft anerkennen, oder? - müssten die drohungen auch noch beweisen werden. und du müsstes den uhv wahrscheinlich zurückzahlen. ist beim kv denn so viel zu holen dass sich das lohnt? also FALLS die tochter recht bekommen sollte?
Andrea6
Vielleicht solltest du mal die Füße stillhalten... Du hast damals bereits mit der Angabe "Vater unbekannt" gelogen und aus diesem Grund Unterhaltsvorschuß erhalten, der dir gar nicht zustand. Bevor man jemanden nun zur nachträglichen Unterhaltszahlung verklagt müßte doch zunächst mal die Feststellung der Vaterschaft eingeklagt werden - ein langer teurer Prozeß. Sollte der Vater tatsächlich zur nachträglichen Zahlung von Unterhalt verurteilt werden ginge diese ja auch zum größten Teil an den Staat, der die Unterhaltszahlungen für ihn übernommen hat. Ihr wollt also für Vergangenheit und Zukunft einen geld- und zeitaufwendigen Prozeß mit höchst ungewissem Ausgang riskieren: das sollte gut überlegt sein.
Dine1982
Hallo WonderWoman, bisher nicht eingeklagt, aber beim Erstgespräch beim Anwalt meinte sie das es nicht rückwirkend möglich sei. Daher die Anfrage hier. Vielleicht hat jemand Erfahrung oder einen Hinweis. Vaterschaft ist bisher nicht anerkannt. KV weiß das er Vater ist. Ob er es anerkennen wird, denke schon, kommt aber sicher auch auf seinen Anwalt an. Er ist zu 100 Prozent der Erzeuger und das weiß er auch. Die Drohung an sich zu beweisen wird schwierig, war ja niemand dabei. Aber für die Gewalt gibt es Zeugen. Meine Tochter möchte es, da sie weiß wie schwer es war. Ich habe sie fast alleine groß gezogen und auf vieles für sie verzichtet. Uhv würde ich auch zurück zahlen. Hatte damals keine andere Wahl als es zu beantragen, da vorrangige Leistung.
Dine1982
Hallo Andrea6, Ich freue mich das du noch nie in einer solchen Lage warst. Damals hatte ich niemanden der mich beschützt hat oder mir gesagt hat was ich machen soll. Ich musste Sozialleistungen beantragen, weil ich nichts hatte. Ich habe damals seine Schulden bezahlt. Am Ende saß ich noch mit Mietschulden da, da er alles für Drogen ausgegeben hat. Ich war im Mutterschutz und dann Erziehungsjahr. Ich hoffe das niemand sowas durchmachen muss. Und heute wäre ich für jeden da und würde helfen. Ja, ich habe gelogen, aber um mein Kind und mich zu schützen. Und wenn es dadurch nicht möglich ist, dann ist es so. Ich möchte hier weder Mitleid, noch Vorwürfe. Ich suche einfach nur nach einen Rat.
WonderWoman
wenn ihr bereits anwaltlich vertreten seid, darf frau bader eigentlich nicht antworten. und ganz grundsätzlich würde ich dem anwalt auch vertrauen denn er hat im zweifel mehr fakten als frau bader oder die laien hier im forum. ganz ehrlich: du beklagst hier die antworten die eher emotional als juristisch sind, aber dir und deiner tochter geht es ja auch eher um rache als um eine juristische aufarbeitung. geht doch erstmal den 1. schritt und macht die vaterschaftsanerkennung. danach kann man immer noch die unterhaltsklage diskutieren. es reicht nicht dass er 100%ig weiss dass sie seine tochter ist. es muss auf einem amtlichen papier stehen, sonst ist es juristisch ohne belang. aber achtung: wenn die vaterschaftsanerkennung durch ist hat der kv auch einen unterhaltsanspruch an seine tochter. nach deiner beschreibung klingt es irgendwie nicht so als hätte er geil viel knete die eurer tochter zustünden sondern eher danach als würde er nach einem leben voller drogen irgendwann noch ein paar jahre im pflegeheim dahinvegetieren. will deine tochter das finanzieren?
Sternenschnuppe
Rechtlich hast Du betrogen und mit Falschbeurkundung Geld erschlichen. Der Staat ist für den Vater eingesprungen den Du verschwiegen hast. Es sind seitdem Du das getan hast sicherlich mehr als 15 Jahre vergangen, ab JETZT kann Dein Kind Unterhalt und Anerkennung fordern. Rückwirkend könnte es sein, dass Du all das Geld zurückzahlen musst und eine Anzeige bekommst - siehe oben. Was er Dir angetan hat ist schlimm, keine Frage. Aber im Heute längst verjährt und hat absolut nichts mit dem Thema Betrug und Unterhalt zu tun.
Dine1982
Wie gesagt, möchte ich nur einen Rat. Nicht jeder Anwalt kennt sich auch immer mit allem aus, vielleicht hat jemand einen Link zu einer Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall. Ich selbst habe nichts in der Richtung gefunden. Der KV war damals Drogenabhängig, heute wohl nicht mehr. Seine Frau hat den Kontakt vor ein paar Jahren über eine Freundin gesucht. Es geht nicht um Rache. Der Unterhalt hätte ihr zugestanden und daher möchte sie es prüfen lassen und dann entscheiden ob sie den langen Klageweg gehen möchte oder nicht.
Sternenschnuppe
Er hat ihr eben nicht zugestanden, das hast Du verhindert indem DU die Ämter belogen und betrogen hast. Sie hat keinen rechtlichen Vater, das hast DU so entschieden. SIE kann ab JETZT fordern. Mit allen rechtlichen Konsequenzen für Dich. Nicht für ihn rückwirkend, er hat den Sozialstaat nicht betrogen.
Dine1982
Hallo Sternschnuppe, ich respektiere deine Meinung, aber teile diese nicht. Du weißt nicht was alles vorgefallen ist. Hättest du anders gehandelt- wahrscheinlich schon. Ich habe an das Wohl meines Kindes gedacht und dementsprechend gehandelt. Wer weiß ob es mich und meine Tochter noch geben würde wenn ich anders gehandelt hätte. Jetzt will ich für meine Tochter nur die Möglichkeiten erfragen, mehr nicht. Dies ist keine Plattform in der man jemanden einfach abstempeln sollte, sondern sich respektieren und vielleicht gegenseitig helfen.
Sternenschnuppe
Du möchtest es nicht verstehen. DIR war der Vater bekannt. DU hast wissentlich Ämter belogen und betrogen, um Geld zu bekommen. DU hast auf den Unterhalt absichtlich verzichtet. Das sind die Fakten. Alles drumherum mag es erklären aber nicht rechtfertigen. Ich darf auch nicht stehlen wenn ich pleite bin, oder ist es dann kein Diebstahl mehr? Der Staat hat den Unterhalt zu Unrecht bezahlt, es gab nie einen Komplettausfall. Es gab auch nie eine Forderung an ihn von Dir. Und nun möchtet ihr noch einmal kassieren? Oder zahlst Du dann davon den Unterhaltsvorschuss zurück? Bete lieber dass das ganze nicht rückwirkend noch auffliegt und Du alles zurückzahlen musst.
Dine1982
Ich verstehe das, habe ich auch beim ersten Mal.
WonderWoman
das ist ein rechtsforum, kein moralforum. dein handeln mag moralisch gerechtfertigt gewesen sein, aber es hat eben auch rechtsfolgen. nicht alles was moralisch richtig ist ist auch rechtlich erlaubt - und umgekehrt. rechtlich sind die moralischen gründe für dein handeln so lange egal wie du sie nicht beweisen kannst. und das kannst du scheinbar nicht - also wird euer kind mit den folgen leben müssen. wobei es selbst mit nachweis schwer würde das jetzt noch geradezubiegen, zumal er ja schon länger aus der arschloch-phase raus ist scheinbar. das heisst explizit nicht dass ich in der damaligen situation nicht evtl. möglicherweise auch so gehandelt hätte. ich war nie in so einer situation, kenne deine damalige situation auch nicht im detail, ich kann und will das nicht bewerten. es ist halt nur egal. was ich immer noch nicht verstehe: warum fangt ihr nicht klein an und lasst die vaterschaft eintragen? und dann kann man vielleicht auch mit ihm reden? wenn er sich jetzt gefangen hat, scheinbar auch nicht mehr ganz arm ist, hat er vielleicht ein schlechtes gewissen und gleicht ganz ohne rechtsstreit zumindest einen teil seiner fehler aus. sonst müsstet ihr ja beide den anwälten eine menge geld in den rachen schmeissen, mit ungewissem ausgang. eine außergerichtliche einigung wäre dann für alle beteiligten billiger. wenn deine tochter bei mir in der kanzlei aufschlagen würde würde ich ihr sagen: bring den kerl mit, dann bringen wir gemeinsam die vaterschaft auf die reihe und dann sehen wir weiter.
Ally79
Selbst wenn es einen Anspruch gäbe... dann müsste er dem Staat den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen. Ihr habt ja in all den Jahren Unterhalt bekommen. Er hat maximal Unterhaltsschulden beim Staat, nicht bei euch.
Dojii
Ihr habt UnterhaltsVORSCHUSS bekommen. Der Name ist doch eindeutig. Wenn ihr jetzt den Vater eintragen lasst und damit für die Zukunft (!) ein Anspruch auf Unterhalt generiert wird, geht der direkt auf den Staat über, bis der bisherige Unterhalsvorschuss zurückgezahlt wurde. Unterhaltsvorschuss ist keine Sozialleistung wie Bürgergeld - das müsst ihr eher wie einen Kredit sehen und der Vater muss diesen Kredit erst mal zurückzahlen - oder im schlimmsten Fall du, weil du damals bei den Angaben zum Vater gelogen hast.
Dine1982
Hallo zusammen, Danke an alle für die Antworten. Schade, dass sich die meisten hier nicht auf meine Frage beziehen, sondern das ich Unterhaltsvorschuss zu unrecht erhalten habe. Ja, das habe ich aber keine 18 Jahre lang. Ich musste es beantragen als ich mittellos war (direkt nach der Geburt meiner Tochter) und staatliche Unterstützung bekam, da vorrangige Leistung. Als ich wieder gearbeitet habe, habe ich es nicht mehr beantragt und meine Tochter von meinem Gehalt und Kindergeld unterhalten und das bis heute. Hätte ich vielleicht mit erwähnen sollen. Ich verstehe auch jede Kritik, aber ich wollte hier nicht meine Lebensgeschichte darlegen. Ich bitte jeden, hier nicht immer gleich zu verurteilen, wo einfach nur kurz geantwortet wurde, die grundsätzlich nichts mit der Frage zu tun hatte und gleich riesige Schlüsse gezogen werden. Der Sinn hier ist Rat zu erhalten, nicht das ihr euren Frust raus lasst. Danke, das ihr euch die Zeit genommen habt.
Dojii
Das ist ja auch alles verständlich, du musst aber eben in deiner Planung mit berücksichtigen, dass der Unterhalt nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann und du für die (kurze?) Zeit, in der du unrechtmäßig Unterhaltsvorschuss erhalten hast, ggf. zur Kasse gebeten wirst und es eventuell sogar noch ein Bußgeldverfahren wegen wissenlich falscher Angaben und Leistungserschleichung gibt.
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